CE-Kennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen"  hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.  
Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen"  hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.  
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* '''Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.'''
* '''Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.'''


 
Welche Eigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugeben sind, oder wo die Option "keine Leistung festgelegt" möglich ist, regelt der jeweilige Anhang ZA der harmonisierten Norm. Auch das einzuhaltene System der Konformitätsbescheinigung ist dem Anhang ZA zu entnehmen.


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== Einzelnachweis ==
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<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref>
<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/media/lhm/_de/rubriken/Rathaus/rgu/beratung_foerderung/bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2_pdf.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref>
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</references>
== Siehe auch ==
* [[Ü-Zeichen]]
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[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2012, 08:59 Uhr

CE-Zeichen - Ü-Zeichen
Muster eines Beipackzettels (Quelle: Informationsdienst Holz) [1]

Mit der CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften bzw. Conformité Européenne) bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

  • Grundsätzlich müssen Produkte auf die EG-Richlinien angewendet werden können, das CE-Kennzeichnen erhalten.
  • Dabei sind die Bestimmungen anwendbarer Richtlinien einzuhalten und ggf. eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
  • Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind.
  • In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
  • Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.

Welche Eigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugeben sind, oder wo die Option "keine Leistung festgelegt" möglich ist, regelt der jeweilige Anhang ZA der harmonisierten Norm. Auch das einzuhaltene System der Konformitätsbescheinigung ist dem Anhang ZA zu entnehmen.

dient Zeilenumbruch
"China-Export"
Achtung Fälschung

Es kursieren sogenannte "China Export"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand.


Sonderregelung

Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen), benötigen eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und/oder eine Europäische Technische Zulassung (ETA).


Einzelnachweis

  1. Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!