CE-Kennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen
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<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/ | <ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/media/lhm/_de/rubriken/Rathaus/rgu/beratung_foerderung/bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2_pdf.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2012, 08:59 Uhr
Mit der CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften bzw. Conformité Européenne) bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
- Grundsätzlich müssen Produkte auf die EG-Richlinien angewendet werden können, das CE-Kennzeichnen erhalten.
- Dabei sind die Bestimmungen anwendbarer Richtlinien einzuhalten und ggf. eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
- Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind.
- In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
- Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.
Welche Eigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugeben sind, oder wo die Option "keine Leistung festgelegt" möglich ist, regelt der jeweilige Anhang ZA der harmonisierten Norm. Auch das einzuhaltene System der Konformitätsbescheinigung ist dem Anhang ZA zu entnehmen.
- Achtung Fälschung
Es kursieren sogenannte "China Export"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand.
- Sonderregelung
Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen), benötigen eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und/oder eine Europäische Technische Zulassung (ETA).
Einzelnachweis
- ↑ Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21
Siehe auch
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