Ü-Zeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2017, 12:02 Uhr
Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Produkt in Deutschland den gesetzlichen Bestimmungen und bauaufsichtlichen Normen entspricht. Es garantiert, dass dies von einer unabhängigen und bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle fremdüberwacht wird.
Beispielanwendung Wärmedämmstoffe
Alle Dämmstoffe mit einer „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ (abZ) des deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) tragen das Ü-Zeichen. Sie dürfen das Ü-Zeichen nur tragen, wenn die Herstellung von einer unabhängigen, bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle fremdüberwacht wird und ein Übereinstimmungszertifikat vorliegt. Mit dem Übereinstimmungszeichen inklusive zusätzlicher Angaben zu den Produkteigenschaften dokumentiert der Dämmstoffhersteller die Übereinstimmung mit der jeweiligen technischen Regel. Als zusätzliche Daten sind anzugeben:
- die Zulassungsnummer (abZ-Nummer),
- das Label der Zertifizierungsstelle,
- Kennzeichnung des Verwendungszwecks/Anwendungsgebiets nach DIN 4108-10,
- der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit gemäß abZ,
- die Baustoffklasse nach DIN 4102 (Brandschutz).
Problemstellung: Diese Zeichen sind aufgrund der Vielzahl von Parametern nicht besonders anwenderfreundlich. Auf der Baustelle können die wenigsten Bauakteure etwas mit dieser Datenflut anfangen, außer, sämtliche entsprechenden Regelwerke liegen schriftlich vor.
Mehr dazu siehe: Weshalb Dämmstoffhersteller gern das Ü-Zeichen nutzen
Quelle
Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21
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