KfW-Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.


{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden [[Referenzgebäude]]s nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.
{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub>) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.


* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''55 %'''
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''55 %'''
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Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig.
Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig.


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Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|KfW Programm 153]] oder direkt abfragen.
* Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
* Tilgungszuschuss für {{PAGENAME}}: 5 %
* Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Wohneigentumsprogramm (124)]].
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren - Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]] oder direkt abfragen.
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 12,5 % 
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]] ist möglich.
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]] für dieselbe Wohneinheit.
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:
* 20,0 % förderfähiger Kosten, bis 15.000 EUR pro Wohneinheit.
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]] ist möglich.
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]]. 
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
* Empfehlung : [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)]].
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]]:
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 4.000 Euro pro Vorhaben)
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]].
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[KfW-Förderangebot für Privatkunden]] - Übersicht
* [[Energiestandard]]s - Übersicht  
* [[Energiestandard]]s - Übersicht  
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
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* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 130]]
 


==Weblinks==  
==Weblinks==  

Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 11:16 Uhr

KfW-Effizienzhaus 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.


Siehe auch


Weblinks