Vorlage:Pc-gd Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen  
Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen  
* um 15 cm überlappt verlegt werden.  
* um 15 cm überlappt verlegt werden.  
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.  
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=== Zusatzkonstruktion bei Zellulose-Einblasdämmstoffen ===
Um beim [[Zellulose|Einblasverfahren]] das übermäßige Ausbeulen dieser SOLITEX-Bahn zu vermeiden sind maximale Abstände der anliegenden Konstruktionshölzer einzuhalten. Generell gilt: 
* Abstand außen anliegender Konstruktionshölzer ([[Konterlatte]]n): '''max. 40 cm'''
In der Regel sind Sparren- und Wandriegelabstände größer als 40 cm. Mit 'fliegenden' [[Konterlatte]]n an darüber quer verlaufende Konstruktion (z. B. [[Dachlatte]]n) kann der Maximalabstand eingehalten werden. Zur Befestigung bedarf es lediglich vereinzelter Verschraubungen. <br />
- Am Dach sollte die 'fliegende' Latte min. 1 cm stärker sein als die eigentliche Konterlatte. <br /> 
- Bei Feldbreiten größer 80 cm bedarf es entsprechend mehrerer [[Konterlatte]]n.<br />
- Bei Wandkonstruktionen mit horizontaler erster Lattung<sup>*)</sup> ist der max. Abstand dieser Lattung einzuhalten.
 
: <sup>*)</sup> z.B. bei [[Boden-Deckelschalung]] mit ausreichender Hinterlüftungsfunktion (schmale Böden, breite Deckel)
 
Desweiteren sind die Verarbeitungshinweise des Zelluloseherstellers zu beachten.
 
<!--{{{TabH1/1}}
! rowspan="2" | [[Gefach]]breite || rowspan="2" | Dach || colspan="2" | Wand
|- align="center" class="hintergrundfarbe2"
| width="160px" | erste Lattung '''vertikal''' || width="160px" | erste Lattung '''horizontal''' <sup>*)</sup>
|- valign="top" align="center"
| rowspan="2" align="left" | '''> 40 - 80 cm''' 
| colspan="2" | in Feldmitte (vereinzelt verschraubte) 'fliegende' [[Konterlatte]],
| rowspan="3" valign="middle" | Abstand <br /> max. 40 cm
|- align="center"
| an Dachlatten
| an nachfolgende Horizontalkonstruktion
|- valign="top" align="center"
| align="left" | '''> 80 cm''' || colspan="2" | weitere 'fliegende' [[Konterlatte]](n), ausgemittelt, Abstand max. 40 cm. 
|}
<sup>*)</sup> z.B. bei [[Boden-Deckelschalung]] mit ausreichender Hinterlüftungsfunktion (schmale Böden, breite Deckel)
 
Desweiteren sind die Verarbeitungshinweise des Zelluloseherstellers zu beachten. -->

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2019, 09:22 Uhr

Durchsturzsicherheit

Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen

  • um 15 cm überlappt verlegt werden.
  • Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Zusatzkonstruktion bei Zellulose-Einblasdämmstoffen

Um beim Einblasverfahren das übermäßige Ausbeulen dieser SOLITEX-Bahn zu vermeiden sind maximale Abstände der anliegenden Konstruktionshölzer einzuhalten. Generell gilt:

  • Abstand außen anliegender Konstruktionshölzer (Konterlatten): max. 40 cm

In der Regel sind Sparren- und Wandriegelabstände größer als 40 cm. Mit 'fliegenden' Konterlatten an darüber quer verlaufende Konstruktion (z. B. Dachlatten) kann der Maximalabstand eingehalten werden. Zur Befestigung bedarf es lediglich vereinzelter Verschraubungen.
- Am Dach sollte die 'fliegende' Latte min. 1 cm stärker sein als die eigentliche Konterlatte.
- Bei Feldbreiten größer 80 cm bedarf es entsprechend mehrerer Konterlatten.
- Bei Wandkonstruktionen mit horizontaler erster Lattung*) ist der max. Abstand dieser Lattung einzuhalten.

*) z.B. bei Boden-Deckelschalung mit ausreichender Hinterlüftungsfunktion (schmale Böden, breite Deckel)

Desweiteren sind die Verarbeitungshinweise des Zelluloseherstellers zu beachten.