Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Gebäudenutzfläche''' | '''Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>''' ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der [[Energieeinsparverordnung]]. | ||
: A<sub>N</sub> = V<sub>e</sub> x 0,32 / m | |||
: V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | |||
[[Kategorie: | * Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | ||
===Schweiz und Österreich=== | |||
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert. | |||
Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche). | |||
[[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version vom 28. April 2010, 12:45 Uhr
Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.
- AN = Ve x 0,32 / m
- Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
- Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die Energiebezugsfläche definiert. Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche).