Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen
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* Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | * Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | ||
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In der Schweiz und | In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert. | ||
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Aktuelle Version vom 28. April 2010, 12:45 Uhr
Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.
- AN = Ve x 0,32 / m
- Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
- Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die Energiebezugsfläche definiert. Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche).