EU - Energie Konjunkturbelebung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich'''
==Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich==


Förderart: Zuschuss
{|
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur; Konjunktur
| Förderart: || Zuschuss
Fördergebiet: Bund
|-
Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
| Förderbereich: || Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur
Ansprechpartner: Europäische Kommission
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| Fördergebiet: || Bund
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| Förderberechtigte: || Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
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| Ansprechpartner: || Europäische Kommission
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==Übersicht==
==Übersicht==
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Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:
Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:
* Gas- und Strominfrastrukturen,
* Gas- und Strominfrastrukturen,
* Offshore-Windenergie und
* Offshore-[[Windenergie]] und
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]]n bereitgestellt.


====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
====Budget====
Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen.
Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt.
Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen.


====Art und Höhe der Förderung====
====Art und Höhe der Förderung====
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]] können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für
* Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-Windenergie höchstens 50% der förderfähigen Kosten,
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten.
 
====Budget====
Für die Durchführung des Programms sind in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen, davon
* 2,365 Mrd. EUR für Gas- und Strominfrastrukturen,
* 565 Mio. EUR für Offshore-Windenergie und
* 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.


====Antragsverfahren====
====Antragsverfahren====
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten.
:Kontakt:
:Deutsche Bank AG
:Frau Silvia Kreibiehl
:Taunusanlage 12
:60325 Frankfurt am Main
:Tel. (0 69) 91 03 66 67
:E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com


Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen:
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:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
:Internet: [http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm]
:[http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm]
 
=== Quelle ===
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011.


====Quelle====
===Geltungsdauer===
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31.
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
Zeitrahmen
Das Programm soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden.


====Wichtige Hinweise====
===Wichtige Hinweise===
Die Europäische Kommission hat am 18. Mai eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu dem Programm veröffentlicht. Vorschläge konnten bis zum 15. Juli 2009 eingereicht werden. Die Kommission rechnet damit, dass die ersten Finanzhilfevereinbarungen und entsprechenden Beschlüsse vor Jahresende unterzeichnet werden.
Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:<br />
http://www.eeef.eu<br />
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm




==Quelle==
==Quelle==
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich]
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] - Abgerufen: 20.03.2012
 
==Stand==
09/2009


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[EU|Übersicht der Förderprogramme auf EU-Ebene]]
* [[EU|Übersicht von Förderprogrammen auf EU-Ebene]]
* [[Bund, D - Förderprogramme|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Bundesebene]]
* [[Land|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Landesebene]]


[[Kategorie:Europa]][[Kategorie: Förderprogramme]]
[[Kategorie:Europa]][[Kategorie: Förderprogramme]]

Aktuelle Version vom 20. März 2012, 19:24 Uhr

Auszug aus: Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich


Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:

  • Gas- und Strominfrastrukturen,
  • Offshore-Windenergie und
  • Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.

cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.

Budget

Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen.

Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt. Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen.

Art und Höhe der Förderung

Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.

Antragsverfahren

Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten.

Kontakt:
Deutsche Bank AG
Frau Silvia Kreibiehl
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 91 03 66 67
E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
28, Rue Demot
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011.

Geltungsdauer

Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.

Wichtige Hinweise

Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:
http://www.eeef.eu
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm


Quelle

Siehe auch