EU - Energie Konjunkturbelebung: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Siehe auch) |
K (→Quelle) |
||
(13 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich== | |||
{| | |||
| Förderart: || Zuschuss | |||
|- | |||
| Förderbereich: || Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur | |||
|- | |||
| Fördergebiet: || Bund | |||
|- | |||
| Förderberechtigte: || Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung | |||
|- | |||
| Ansprechpartner: || Europäische Kommission | |||
|} | |||
==Übersicht== | ==Übersicht== | ||
Zeile 16: | Zeile 21: | ||
Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor: | Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor: | ||
* Gas- und Strominfrastrukturen, | * Gas- und Strominfrastrukturen, | ||
* Offshore-Windenergie und | * Offshore-[[Windenergie]] und | ||
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | * Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. | ||
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben. | Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben. | ||
cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]]n bereitgestellt. | |||
====Antragsberechtigte==== | ====Antragsberechtigte==== | ||
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten. | Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten. | ||
====Budget==== | |||
Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen. | |||
Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt. | |||
Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen. | |||
====Art und Höhe der Förderung==== | ====Art und Höhe der Förderung==== | ||
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]] können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein. | |||
====Antragsverfahren==== | ====Antragsverfahren==== | ||
Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten. | |||
:Kontakt: | |||
:Deutsche Bank AG | |||
:Frau Silvia Kreibiehl | |||
:Taunusanlage 12 | |||
:60325 Frankfurt am Main | |||
:Tel. (0 69) 91 03 66 67 | |||
:E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com | |||
Weiterführende Informationen: | Weiterführende Informationen: | ||
Zeile 45: | Zeile 56: | ||
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct) | :Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct) | ||
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11 | :Tel. (0032 2) 2 99 11 11 | ||
:Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm | :Internet: [http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm] | ||
:[http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm] | |||
=== Quelle === | |||
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011. | |||
=== | ===Geltungsdauer=== | ||
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden. | |||
===Wichtige Hinweise=== | |||
Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:<br /> | |||
http://www.eeef.eu<br /> | |||
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm | |||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] | * [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] - Abgerufen: 20.03.2012 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[EU|Übersicht von Förderprogrammen auf EU-Ebene]] | * [[EU|Übersicht von Förderprogrammen auf EU-Ebene]] | ||
* [[Bund|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Bundesebene]] | * [[Bund, D - Förderprogramme|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Bundesebene]] | ||
* [[Land|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Landesebene]] | * [[Land|Übersicht von Förderprogrammen in Deutschland auf Landesebene]] | ||
[[Kategorie:Europa]][[Kategorie: Förderprogramme]] | [[Kategorie:Europa]][[Kategorie: Förderprogramme]] |
Aktuelle Version vom 20. März 2012, 19:24 Uhr
Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Europäische Kommission |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:
- Gas- und Strominfrastrukturen,
- Offshore-Windenergie und
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
Budget
Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen.
Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt. Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen.
Art und Höhe der Förderung
Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.
Antragsverfahren
Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten.
- Kontakt:
- Deutsche Bank AG
- Frau Silvia Kreibiehl
- Taunusanlage 12
- 60325 Frankfurt am Main
- Tel. (0 69) 91 03 66 67
- E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com
Weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Energie und Verkehr
- 28, Rue Demot
- B-1049 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
- http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm
Quelle
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011.
Geltungsdauer
Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
Wichtige Hinweise
Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:
http://www.eeef.eu
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm
Quelle
- Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich - Abgerufen: 20.03.2012