Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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| ≥ 40° || > 13,00 m
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Bei Sparrenlängen > 15 m ist eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme erforderlich.  
Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich.