KfW Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009 (86): Unterschied zwischen den Versionen

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==Weblinks==
==Weblinks==
* [http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Umweltschutz_im_Unternehmen/KfW-Programm_Erneuerbare_Energien_-_Ergaenzung_2009.jsp KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009]
* [http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Umweltschutz_im_Unternehmen/KfW-Programm_Erneuerbare_Energien_-_Ergaenzung_2009.jsp KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009]
==Siehe auch==
* '''[[KfW Bankengruppe]]'''


[[Kategorie:Deutschland - Bund]][[Kategorie:Förderprogramme]]
[[Kategorie:Deutschland - Bund]][[Kategorie:Förderprogramme]]

Version vom 18. Januar 2010, 09:11 Uhr

Auzug aus: KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009


Ein Programm der KfW-Mittelstandsbank:


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009
Programmnummer 086


Finanzierung von größeren Projekten im Bereich erneuerbarer Energien

Im Programm sind entweder bankdurchgeleitete Finanzierungen optional mit anteiliger Haftungsfreistellung oder Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien (Konsortialfinanzierungen) möglich. Das Programm ist auf das Jahr 2009 befristet.

Wer wird aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 gefördert?

  • Projektgesellschaften, die für die Umsetzung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland gegründet wurden

Was wird finanziert?

  • die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom oder Strom und Wärme in KWK (siehe dazu Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard)


Bankdurchgeleitete Finanzierungen

Finanzierungsanteil und Kreditbetrag

  • bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten, mindestens 10 Millionen und maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben

In der bankdurchgeleiteten Variante des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Ergänzung 2009 vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis Verordnung" (Komponente 1) oder der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" (Komponente 2 und 5). Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum Programm.

Haftungsfreistellung

  • bis zu 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank
  • Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.

Kombinationsmöglichkeiten

  • mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen für das gleiche Vorhaben nicht möglich.
  • mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich, sofern die Summe der Kredite, Zulagen und Zuschüsse die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt


Kreditkonditionen
Laufzeit/ tilgungsfreie Anlaufjahre
  • bis zu 15 Jahre bei höchsten 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Mindestlaufzeit 4 Jahre
Zinssatz
  • orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • ist für die ersten 8 Jahre festgeschrieben und wird nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu vereinbart
  • risikogerechte Zinssätze
Auszahlung 100 %, Abruffrist 12 Monate nach Zusage
Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Tilgung nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
vorzeitige Tilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
dient Zeilenumbruch

Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien

Die KfW beteiligt sich, wenn

  • sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen und
  • eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.

Als Direktkredit ist die Projektfinanzierung beihilfefrei.

Finanzierungsanteil der KfW und Kreditbetrag

  • maximaler Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung: 50 %, mindestens 20 Millionen

Kombinationsmöglichkeiten

  • mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.
  • mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich, sofern die Summe der Kredite, Zulagen und Zuschüsse die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Sicherheiten und Kreditkonditionen

  • werden von den Konsortialpartnern vereinbart und von der KfW übernommen, wenn diese von der KfW als banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden


Stand

14.11.2009

Weblinks

Siehe auch