KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen
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KfW-Effizienzhaus 85 ([[EnEV]]<sub>2009</sub>) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten. | |||
* Jahres-[[Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''85 %''' | |||
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''100 %''' | |||
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>). | |||
* '''[[KfW Programm 151]] - Kredit''' : <br /> Das Darlehen beträgt max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit (WE) bei der [[Sanierung]] zum [[KfW-Effizienzhaus]]. Finanziert werden max. 100 % förderfähiger Investitionskosten. <br /> Der Tilgungszuschuß für Darlehen beträgt 5 bis 15% (gemäß Änderung zum 01.07.10: 2,5 - 12,5 %) des Kreditbetrages.<br /> Aktuelle Zinssätze siehe [[KfW Programm 151]] bzw. direkt abfragen. | |||
* '''[[KfW Programm 430]] - Zuschuss für Selbstfinanzierer''' : <br /> Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000,- EUR pro Wohneinheit (WE). | |||
Diese Förderstufe wird für Neubauten zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten. | |||
====Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren:==== | ====Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren:==== |
Version vom 4. Mai 2010, 11:45 Uhr
- Energetischer Standard gültig ab 1.10.2009
Das KfW Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 85 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 100 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
- KfW Programm 151 - Kredit :
Das Darlehen beträgt max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit (WE) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Finanziert werden max. 100 % förderfähiger Investitionskosten.
Der Tilgungszuschuß für Darlehen beträgt 5 bis 15% (gemäß Änderung zum 01.07.10: 2,5 - 12,5 %) des Kreditbetrages.
Aktuelle Zinssätze siehe KfW Programm 151 bzw. direkt abfragen.
- KfW Programm 430 - Zuschuss für Selbstfinanzierer :
Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000,- EUR pro Wohneinheit (WE).
Diese Förderstufe wird für Neubauten zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.