Europäische Norm: Unterschied zwischen den Versionen

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===Entstehung einer Europäischen Norm===
===Entstehung einer Europäischen Norm===
Ziel der europäischen Normungsorganisationen [[CEN]] und CENELEC ist es, Europäischen Normen internationale Normen zu Grunde zu legen und diese möglichst unverändert zu übernehmen. Sind keine entsprechenden internationalen Normen vorhanden, wird angestrebt, die Facharbeit im Rahmen der Wiener Vereinbarung bzw. des Dresdener Abkommens möglichst nur auf einer der beiden Ebenen (international oder europäisch) durchzuführen und durch parallele Abstimmungsverfahren die gleichzeitige Anerkennung als internationale und Europäische Norm herbeizuführen.
Die Erarbeitung Europäischer Normen findet auf europäischer Ebene unter dem Dach der Normungsorganisationen [[CEN]], CENELEC und ETSI statt. Bei CEN und CENELEC gilt das nationale Delegationsprinzip. Sogenannte Spiegelgremien erarbeiten in jedem Mitgliedsland die nationale Stellungnahme, in Deutschland bei [[DIN]]. Auf diese Weise können alle an einem Normungsthema Interessierten ihre Meinung ohne Sprachbarrieren über die nationale Ebene einbringen. Aus den Spiegelgremien wiederum werden Experten in das europäische Arbeitsgremium entsandt. Sie vertreten dort die nationale Meinung und können die inhaltliche Federführung für europäische Normungsvorhaben übernehmen. Für die Ausgestaltung von Normen ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass die nationalen Interessen im Erarbeitungsprozess qualifiziert und frühzeitig vertreten werden.


Die Erarbeitung Europäischer Normen bei ETSI erfolgt bei gleicher Zielsetzung bezüglich der internationalen Anwendbarkeit nach im Detail gegenüber [[CEN]] und CENELEC abweichenden Regeln.
===Vorschlag===


Europäische Normungsarbeit beginnt mit einem Normungsvorschlag, der von einem Mitglied der europäischen Normungsorganisationen [[CEN]]/CENELEC/ETSI wie z.B. dem [[DIN]], von der Europäischen Kommission oder von europäischen oder internationalen Organisationen eingebracht werden darf.
Europäische Normungsarbeit beginnt mit einem Normungsvorschlag. Dieser kann von einem Mitglied der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC wie zum Beispiel DIN, von der Europäischen Kommission oder von europäischen oder internationalen Organisationen eingebracht werden. Mindestens die einfache Mehrheit und 71 Prozent der gewichteten Mehrheit der abstimmenden nationalen Normungsorganisationen müssen dem Vorschlag zustimmen. Außerdem muss sich eine ausreichende Zahl der nationalen Normungsorganisationen zur Mitarbeit verpflichten. Sie prüfen mit ihren interessierten Kreisen den Bedarf für dieses Thema und die Finanzierung für die nationale Spiegelung des Projektes. Nur dann wird der Normungsvorschlag angenommen, und die Erarbeitung des Inhalts kann beginnen.
Liegt bereits eine Internationale Norm vor, kann sie unverändert als Europäische Norm übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, wird von dem zuständigen Arbeitsgremium ein Manuskript für einen europäischen Norm-Entwurf (prEN) erarbeitet.


Bei Zustimmung, ausreichender Bereitschaft der nationalen Normungsorganisationen zur Mitarbeit und einer gesicherten Finanzierung wird bei [[CEN]] und CENELEC die Arbeit an ein bestehendes Technisches Komitee (TC = Technical Committee) vergeben bzw. erforderlichenfalls ein neues Arbeitsgremium eingerichtet.
===Norm-Entwurf===


Die Sekretariatsführung obliegt dabei jeweils einer der nationalen Normungsorganisationen. Das [[DIN]] (einschl. DKE) hat momentan z.B. die Führung von ungefähr 28 % der CEN-Sekretariate und 30 % der CENELEC-Sekretariate inne.
Dieser wird im Anschluss im Rahmen einer öffentlichen Umfrage an die nationalen Normungsorganisationen verteilt. Sie geben innerhalb von drei Monaten eine nationale Stellungnahme ab. In Deutschland wird dazu die deutsche Sprachfassung als Entwurf einer DIN-EN-Norm veröffentlicht, zu dem innerhalb von zwei Monaten jeder möglichst unter Verwendung der Einspruchstabelle oder im Norm-Entwurfs-Portal von DIN Stellungnahmen abgeben kann. Über diese wird dann vom national zuständigen Ausschuss (Spiegelausschuss) bei DIN unter Hinzuziehung der Einsprecher beraten. Darauf folgend wird eine nationale Stellungnahme abgegeben.
Optionaler Schluss-Entwurf oder Veröffentlichung


Sofern nicht bereits eine internationale Norm vorliegt, die unverändert als Europäische Norm übernommen werden kann, wird von dem zuständigen Arbeitsgremium, ggf. unter Berücksichtigung der zum Normungsgegenstand bereits veröffentlichten internationalen oder nationalen Normen, ein erstes Manuskript für einen Europäischen Norm-Entwurf erarbeitet. Diesem können im Verlauf der Beratungen weitere folgen, bis Konsens erreicht wird, einen Vorschlag  zum Zweck der öffentlichen Diskussion an die nationalen Normungsorganisationen zu geben.
Unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses und der Stellungnahmen kann das Arbeitsgremium die Veröffentlichung der Norm beschließen oder einen Schluss-Entwurf veröffentlichen, über dessen Annahme die nationalen Normungsorganisationen in einer zweimonatigen Schlussabstimmung entscheiden. Dabei erfolgt keine inhaltliche Kommentierung des Schluss-Entwurfs mehr. Für die Annahme sind eine einfache Mehrheit und mindestens 71 Prozent der gewichteten Stimmen der CEN/CENELEC-Mitglieder nötig.


Hierzu wird von [[CEN]] und CENELEC mit der Veröffentlichung eines Europäischen Norm-Entwurfs (prEN) in deutscher, englischer und französischer Sprache eine öffentliche Umfrage eingeleitet. Die nationalen Normungsorganisationen haben daraufhin fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme abzugeben. In Deutschland wird dazu die deutsche Sprachfassung als Entwurf einer DIN-EN-Norm veröffentlicht, zu dem innerhalb von zwei Monaten jedermann (möglichst unter Verwendung der Einspruchstabelle) Stellungnahmen abgeben darf, über die dann vom national zuständigen Ausschuss (Spiegelausschuss) im DIN unter Hinzuziehung der Stellungnehmenden beraten und eine nationale Stellungnahme abgegeben wird.
===Übernahme als nationale Norm===


Auf Basis der Stellungnahmen erstellt das zuständige Arbeitsgremium einen Schlussentwurf, der erneut in deutscher, englischer und französischer Sprache veröffentlicht wird. Über die Annahme als Europäische Norm entscheiden die nationalen Normungsorganisationen anschließend in einer 2-monatigen Schlussabstimmung, bei der nur noch angenommen oder begründet abgelehnt werden kann. Für die Annahme sind mindestens 71 % der gewichteten Stimmen der CEN/CENELEC-Mitglieder nötig.
Nach einem positiven Abstimmungsergebnis wird eine Europäische Norm formal ratifiziert. Sie muss danach von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Norm übernommen werden. Abweichende nationale Normen sind zurückzuziehen. Jede angenommene Europäische Norm wird in Deutschland mit einem nationalen Vorwort als DIN-EN-Norm veröffentlicht.
 
Auf internationaler Ebene erarbeitete Normen können durch parallele Erarbeitungs- und Abstimmverfahren gleichzeitig auch als Europäische Norm eingeführt werden und werden damit automatisch von den nationalen Normungsorganisationen übernommen.
Weicht der Schlussentwurf wesentlich vom Inhalt des Europäischen Norm-Entwurfes ab, so wird in Ausnahmefällen zuvor erneut ein (zweiter) Europäischer Norm-Entwurf veröffentlicht, zu dem erneut eine öffentliche Umfrage durchgeführt wird.
 
Die Ratifizierung einer Europäischen Norm erfolgt automatisch einen Monat nach einem positiven Abstimmungsergebnis. Nach der Ratifizierung muss eine Europäische Norm von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Norm übernommen werden, abweichende nationale Normen sind zurückzuziehen. Jede angenommene Europäische Norm wird in Deutschland mit einem nationalen Vorwort als DIN-EN-Norm veröffentlicht.
 
Europäische Normen sollten innerhalb von drei Jahren erarbeitet werden. Deshalb werden Zeitvorgaben für die jeweiligen Erarbeitungsschritte festgelegt, bei deren Überschreitung eine Verlängerung beantragt werden darf. Bei Überschreitung der festgelegten Fristen wird das Normungsprojekt gestrichen.
 
Weitere Produkte der Europäischen Normung, die sich in der Art und der Dauer des Erarbeitungsprozesses und der Verbindlichkeit von Europäischen Normen unterscheiden, sind
* die Europäische Technische Spezifikation – CEN/TS bzw. CLC/TS,
* der Europäische Technische Bericht – CEN/TR bzw. CLC/TR und
* das CEN Workshop Agreement bzw. CENELEC Workshop Agreement – CWA.


===Wiener und Dresdener Vereinbarung===
===Wiener und Dresdener Vereinbarung===

Version vom 14. Juni 2017, 13:12 Uhr

Europäische Normung

Spiegelausschuss

Ziel der Europäischen Normung

... ist die Harmonisierung der Nationalen Normen in den Mitgliedsländern. Dies geschieht durch einheitliche Einführung Internationaler Normen oder Erarbeitung Europäischer Normen, wenn dies durch europäische Erfordernisse gerechtfertigt ist. Heute sind 85 - 90 % aller Normungsvorhaben des DIN europäischen bzw. internationalen Ursprungs. Zum Vergleich: 1984 waren noch 80 % aller DIN-Normungsvorhaben nationalen Ursprungs. Die europäische Normung schafft so die Voraussetzung zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes.

Europäische Normung wird innerhalb der nationalen Normungsorganisationen, für Deutschland das DIN, betreut. Die Entscheidung für eine aktive Mitarbeit auf europäischer Ebene wird in einem Normenausschuss des DIN gefällt. Die fachliche Betreuung der Arbeit wird einem Arbeitsausschuss, einem so genannten Spiegelgremium zugewiesen. Dieser ermittelt die deutsche Meinung zu einem Normungsthema und entsendet Delegierte zu europäischen Gremium, die die deutsche Meinung vertreten und in den Konsensprozess der Normung einbringen.

Entstehung einer Europäischen Norm

Die Erarbeitung Europäischer Normen findet auf europäischer Ebene unter dem Dach der Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI statt. Bei CEN und CENELEC gilt das nationale Delegationsprinzip. Sogenannte Spiegelgremien erarbeiten in jedem Mitgliedsland die nationale Stellungnahme, in Deutschland bei DIN. Auf diese Weise können alle an einem Normungsthema Interessierten ihre Meinung ohne Sprachbarrieren über die nationale Ebene einbringen. Aus den Spiegelgremien wiederum werden Experten in das europäische Arbeitsgremium entsandt. Sie vertreten dort die nationale Meinung und können die inhaltliche Federführung für europäische Normungsvorhaben übernehmen. Für die Ausgestaltung von Normen ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass die nationalen Interessen im Erarbeitungsprozess qualifiziert und frühzeitig vertreten werden.

Vorschlag

Europäische Normungsarbeit beginnt mit einem Normungsvorschlag. Dieser kann von einem Mitglied der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC wie zum Beispiel DIN, von der Europäischen Kommission oder von europäischen oder internationalen Organisationen eingebracht werden. Mindestens die einfache Mehrheit und 71 Prozent der gewichteten Mehrheit der abstimmenden nationalen Normungsorganisationen müssen dem Vorschlag zustimmen. Außerdem muss sich eine ausreichende Zahl der nationalen Normungsorganisationen zur Mitarbeit verpflichten. Sie prüfen mit ihren interessierten Kreisen den Bedarf für dieses Thema und die Finanzierung für die nationale Spiegelung des Projektes. Nur dann wird der Normungsvorschlag angenommen, und die Erarbeitung des Inhalts kann beginnen. Liegt bereits eine Internationale Norm vor, kann sie unverändert als Europäische Norm übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, wird von dem zuständigen Arbeitsgremium ein Manuskript für einen europäischen Norm-Entwurf (prEN) erarbeitet.

Norm-Entwurf

Dieser wird im Anschluss im Rahmen einer öffentlichen Umfrage an die nationalen Normungsorganisationen verteilt. Sie geben innerhalb von drei Monaten eine nationale Stellungnahme ab. In Deutschland wird dazu die deutsche Sprachfassung als Entwurf einer DIN-EN-Norm veröffentlicht, zu dem innerhalb von zwei Monaten jeder möglichst unter Verwendung der Einspruchstabelle oder im Norm-Entwurfs-Portal von DIN Stellungnahmen abgeben kann. Über diese wird dann vom national zuständigen Ausschuss (Spiegelausschuss) bei DIN unter Hinzuziehung der Einsprecher beraten. Darauf folgend wird eine nationale Stellungnahme abgegeben. Optionaler Schluss-Entwurf oder Veröffentlichung

Unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses und der Stellungnahmen kann das Arbeitsgremium die Veröffentlichung der Norm beschließen oder einen Schluss-Entwurf veröffentlichen, über dessen Annahme die nationalen Normungsorganisationen in einer zweimonatigen Schlussabstimmung entscheiden. Dabei erfolgt keine inhaltliche Kommentierung des Schluss-Entwurfs mehr. Für die Annahme sind eine einfache Mehrheit und mindestens 71 Prozent der gewichteten Stimmen der CEN/CENELEC-Mitglieder nötig.

Übernahme als nationale Norm

Nach einem positiven Abstimmungsergebnis wird eine Europäische Norm formal ratifiziert. Sie muss danach von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Norm übernommen werden. Abweichende nationale Normen sind zurückzuziehen. Jede angenommene Europäische Norm wird in Deutschland mit einem nationalen Vorwort als DIN-EN-Norm veröffentlicht. Auf internationaler Ebene erarbeitete Normen können durch parallele Erarbeitungs- und Abstimmverfahren gleichzeitig auch als Europäische Norm eingeführt werden und werden damit automatisch von den nationalen Normungsorganisationen übernommen.

Wiener und Dresdener Vereinbarung

Um die Effizienz der Normung auf internationaler und europäischer Ebene zu erhöhen, wird die Zusammenarbeit zwischen ISO und CEN seit 1991 durch die Wiener Vereinbarung geregelt. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Facharbeit möglichst nur auf einer Normungsebene durchzuführen und durch parallele Abstimmungsverfahren die gleichzeitige Anerkennung als ISO- und EN-Norm herbeizuführen. Eine ähnliche Vereinbarung zwischen IEC und CENELEC aus dem gleichen Jahr wurde 1996 unter dem Namen Dresdener Abkommen erweitert.

Bei CEN sind 27 % des CEN-Normenbestandes identisch mit den ISO-Standards. Bei CENELEC sind etwa 67 % des CENELEC-Normenbestandes identisch mit den IEC-Normen. (Stand: Ende 2008)


Quelle