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Version vom 20. April 2010, 08:03 Uhr
Pentachlorphenol
Holz und Holzverkleidungen in Innenräumen wurden bis in die 1970er-Jahre hinein oft mit Holzschutzmitteln behandelt, die Pentachlorphenol (PCP) und als Verunreinigung polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane enthielten. Wegen ihrer langen Halbwertszeit im behandelten Holz sind PCP, Dioxine und Furane auch heute noch in solchen Innenräumen nachweisbar, obwohl die Verwendung von PCP seit 1989 in Deutschland verboten ist. Das vom Holz freigesetzte PCP lagert sich teilweise an den im Raum befindlichen Staub und an Möbel, Gardinen oder Teppichen an. Eine Anwendung von PCP ist grundsätzlich anzunehmen, wenn Werte über 0,1 μg/m³ Raumluft, mehr als 5 μg PCP/g im abgelagerten Staub (Altstaub) und mehr als 1 μg/g im „Frischstaub“ (Staub, der sich nicht länger als 1 Woche vor der Probenahme abgesetzt hat) nachgewiesen werden.
Liegt die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über 1 μg/m³, ist eine Sanierung erforderlich. Nach einer Sanierung sollten langfristig Raumluftwerte unter 0,1 μg PCP/m³ Luft angestrebt werden. Vorgaben zur Ermittlung einer Sanierungsnotwendigkeit in PCP-belasteten Räumen sowie Vorschläge zur geeigneten Sanierung sind in der Richtlinie der ARGEBAU zur Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden ( PCP-Richtlinie) festgelegt.
Soweit für Holz überhaupt eine chemische Behandlung gegen Insekten notwendig war, diente zunächst Dichlofluanid als Ersatzstoff für PCP, später kamen auch Tebuconazol, Propiconazol sowie weitere Wirkstoffe hinzu.
Quelle