KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen

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==KfW-Effizienzhaus 85==
;Energetischer Standard gültig ab 1.10.2009
;Energetischer Standard gültig ab 1.10.2009


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Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>).
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>).


* '''[[KfW Programm 151]] - Kredit''' : <br /> Das Darlehen beträgt max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit (WE) bei der [[Sanierung]] zum [[KfW-Effizienzhaus]]. Finanziert werden max. 100 % förderfähiger Investitionskosten. <br /> Der Tilgungszuschuß für Darlehen beträgt 5 bis 15% (gemäß Änderung zum 01.07.10: 2,5 - 12,5 %) des Kreditbetrages.<br /> Aktuelle Zinssätze siehe [[KfW Programm 151]] bzw. direkt abfragen.


* '''[[KfW Programm 430]] - Zuschuss für Selbstfinanzierer''' : <br /> Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000,- EUR pro Wohneinheit (WE).  
====KfW Fördermittel - Neubau====
;[[KfW Energieeffizient Bauen (154)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 154]] oder direkt abfragen. <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]] <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|153]] für dieselbe Wohneinheit.
Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]).




Diese Förderstufe wird für Neubauten zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 15 %; - ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].  


====Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren:====
 
* [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]): <br /> bis 30.06.10: 20 % förderfähiger Kosten, bis 15.000,- EUR pro Wohneinheit <br /> ab 01.07.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 Euro pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel" möglich: Bei Summe anderer Zuschüsse/Zulagen: >10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. <br /> Nicht mögliche Kombinationen: mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].
 
 
 
Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]




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Version vom 4. Mai 2010, 19:38 Uhr

KfW-Effizienzhaus 85

Energetischer Standard gültig ab 1.10.2009

Das KfW Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.

KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).


KfW Fördermittel - Neubau

KfW Energieeffizient Bauen (154)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 154 oder direkt abfragen.
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124
Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 153 für dieselbe Wohneinheit.

Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das KfW-Effizienzhaus 70 (siehe KfW Programm 153).


KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 15 %; - ab 01.07.10: 12,5 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152):
bis 30.06.10: 20 % förderfähiger Kosten, bis 15.000,- EUR pro Wohneinheit
ab 01.07.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 Euro pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel" möglich: Bei Summe anderer Zuschüsse/Zulagen: >10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich.
Nicht mögliche Kombinationen: mit KfW Programm 151, 152
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.


Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren: KfW Förderinfo EnEV 2009