Sachverständigenrat für Umweltfragen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Der Sachverständigenrat für Umweltfragen==
==Der Sachverständigenrat für Umweltfragen==
===Ideengeber für die deutsche und europäische Umweltpolitik===
===Der SRU===
Der '''Sachverständigenrat für Umweltfragen''' (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1971 von der Bundesregierung eingerichtet.
Der '''Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)''' gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1972 von der Bundesregierung eingerichtet.


Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.
Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.


Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
==Rechtliche Grundlagen==
 
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Inneren vom 28. Dezember 1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) eingerichtet. Die Einrichtung des SRU war Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971. Im Frühjahr 1972 hat der SRU sich erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.
 
Im Jahr 1990 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert (GMBl. 1990, Nr. 32, Seite 831 f. vom 10. August 1990).
 
Im Jahr 2005 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert . (GMBl. 2005, Nr. 31, Seite 662 f. vom 1. März 2005).
 
==Mitgliedschaft und Arbeitsweise==
 
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen setzt sich aus sieben Professorinnen und -professoren verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen. Die Zusammensetzung gewährleistet eine interdisziplinäre Arbeitsweise, insbesondere unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher, technischer, ökonomischer, rechtlicher und ethischer Gesichtspunkte.
 
Die Ratsmitglieder werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach Zustimmung durch das Bundeskabinett für die Dauer von vier Jahren berufen; Wiederberufung ist möglich. Die laufende Berufungsperiode endet im Juni des Jahres 2020.
 
Der SRU wird bei der Durchführung seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt. Die fachliche und administrative Leitung der Geschäftsstelle obliegt dem Generalsekretär. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Rates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.


===Adresse===
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===Quelle===
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* [http://www.umweltrat.de www.umweltrat.de]
* [http://www.umweltrat.de www.umweltrat.de]
Abgerufen: 01.09.2017




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Aktuelle Version vom 1. September 2017, 12:19 Uhr

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Der SRU

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1972 von der Bundesregierung eingerichtet.

Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.

Rechtliche Grundlagen

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Inneren vom 28. Dezember 1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) eingerichtet. Die Einrichtung des SRU war Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971. Im Frühjahr 1972 hat der SRU sich erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Im Jahr 1990 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert (GMBl. 1990, Nr. 32, Seite 831 f. vom 10. August 1990).

Im Jahr 2005 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert . (GMBl. 2005, Nr. 31, Seite 662 f. vom 1. März 2005).

Mitgliedschaft und Arbeitsweise

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen setzt sich aus sieben Professorinnen und -professoren verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen. Die Zusammensetzung gewährleistet eine interdisziplinäre Arbeitsweise, insbesondere unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher, technischer, ökonomischer, rechtlicher und ethischer Gesichtspunkte.

Die Ratsmitglieder werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach Zustimmung durch das Bundeskabinett für die Dauer von vier Jahren berufen; Wiederberufung ist möglich. Die laufende Berufungsperiode endet im Juni des Jahres 2020.

Der SRU wird bei der Durchführung seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt. Die fachliche und administrative Leitung der Geschäftsstelle obliegt dem Generalsekretär. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Rates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.

Adresse

Sachverständigenrat für Umweltfragen
Luisenstraße 46
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 263696 - 0
Fax: +49 30 263696 - 109
E-Mail: info@umweltrat.de

Quelle

Abgerufen: 01.09.2017