Passivhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. | ||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}: <br /> | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}: <br /> 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br /> Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination". | ||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ||
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben | |||
* Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]]. | |||
* Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]] und [[KfW Programm 430|430]]. | |||
Version vom 27. Dezember 2010, 18:08 Uhr
Das Passivhaus
Ein Passivhaus zeichnet sich durch hohe Behaglichkeit und geringem Energieverbrauch aus. Die Raumtemperaturregulierung kommt ohne herkömmliches (aktives) Heizsystem aus.
- Ein Passivhaus benötigt für die Wärmeregulierung (Heizenergiebedarf) weniger als 15 kWh/(m²a).
- Der Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom liegt unter 120 kWh/(m²a).
Das entspricht weniger als 1,5 l Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Zum Vergleich Jahresheizwärmebedarf:
- Niedrigenergiehaus: 40 – 79 kWh/(m²a)
- 3 Liter Haus: 16 – 39 kWh/(m²a)
Das Passivhaus ist auch Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist:
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN)
- Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche.
Förderung
KfW Fördermittel - Neubau
für Passivhaus:
- KfW Energieeffizient Bauen (153)
- Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für Passivhaus: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss für Passivhaus: 5 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 154 für dieselbe Wohneinheit.
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß für Passivhaus: 12,5 %
Keine Kombination mit 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für Passivhaus:
17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151 und 430.
Möglichkeiten der Energieeinsparung
Minimierung der Wärmeverluste
- kompakte Bauweise (geringes A/V-Verhältnis)
- Wärmedämmschicht: durchgängig, lückenlos und ausreichend stark
- Drei-Scheiben-Wärmeschutzfenster mit gut dämmenden Rahmen
- Wärmebrückenfreie Konstruktion
- gute Luftdichtung
Optimierung freier Wärmegewinne
Die Optimierung erfolgt beispielsweise durch:
- Südorientierung von Bauöffnungen - optimierte Nutzung der Sonneneinstrahlung
- Vorwärmung der Zuluft mit Wärmepumpen
- Komfortlüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
Berücksichtigung innerer Wärmequellen
Da die erforderliche Heizleistung so gering ist, dass sie mit der Abwärme von Glühlampen gedeckt werden könnte, werden bei der Wärmebedarfsermittlung die inneren Wärmequellen berücksichtigt:
- Abwärme der Personen (~ 60 Watt pro Stunde und Person)
- Abwärme der technischen Geräte des Hausgebrauchs.
Behaglichkeit
Die gut wärmedämmende Gebäudehülle sorgt für:
- gleichmäßig warme Oberflächen der Bauteile
- konstantes Innenraumklima
- keine Zugluft
- Die Komfortlüftung liefert angenehme und hygienische Zuluft
Siehe auch
- Bund, D - Förderprogramme - Übersicht
- KfW-Förderangebot für Privatkunden - Übersicht
- Energiestandards - Übersicht
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 130
- Niedrigenergiehaus
- 3 Liter Haus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus - Österreich
- KlimaHaus CasaClima - Südtirol | Italien
- Minergie-Haus - Schweiz