KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - | * Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]] ist möglich. | ||
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]]. | * Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]]. | ||
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. | * Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. | ||
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* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]]. | * Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]]. |
Version vom 12. Januar 2012, 17:27 Uhr
KfW-Effizienzhaus 85
Das KfW-Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 85 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 100 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 85 zuordnen:
KfW Fördermittel - Neubau
Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das KfW-Effizienzhaus 70 (siehe KfW Programm 153).
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
- Tilgungszuschuß für KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 %
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) ist möglich.
- Keine Kombination mit Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren (Kredit (152) oder Zuschuss (430)) für dieselbe Wohneinheit.
- KfW Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)
- Kredit, bis zu 100 % Finanzierung bzw. hier: 600 EURO pro m² Nettogrundfläche, Laufzeit: 20 / 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze für dieses Programm
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden auch von der BAFA gefördert.
- Außerdem KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Programmnummern 271, 272, 281, 282).
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 85:
- 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) ist möglich.
- Keine Kombination mit Energieeffizient Sanieren -Kredit (151, 152).
- Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
- Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
- Empfehlung für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: Wohnraum Modernisieren (141), zur Barrierereduzierung: KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) oder Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455).
- Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)
- Voraussetzung: Kombination mit Energieeffizient Sanieren (Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)).
- Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).