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Version vom 26. April 2011, 17:39 Uhr
Definition
Das Unterdach ist eine spezielle Zusatzmaßnahme zur Regensicherheit unter Dachdeckungen. Es ist somit Teil der Hüllfläche eines Gebäudes und dient der Außendichtung bzw. Winddichtung außen.
Laut Begriffsdefinition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1" vom 01-2010:
"Ein Unterdach ist eine Zusatzmaßnahme aus wasserdichten Werkstoffen auf einer ausreichend tragfähigen Unterlage."
Demnach wird die Unterdachbahn mit verschweißter/ verklebter Naht- und Stoßausbildung den Klassen 1 oder 2 zugeordnet je nach Verlegeweise im Bereich der Konterlatten.
Unterdachbahnen werden auf festen Unterlagen aus Holz (zB Vollholzschalung), Holzwerkstoffplatten oder auf ausreichend formstabilen Wärmedämmstoffen verlegt.
Hauptfunktionen
Wasserführende Ebene
Es bildet die zweite wasserführende Ebene unter der Dachdeckung (und ggf. vorhandener Hinterlüftungsebene), zum Schutz der Dachkonstruktion vor Feuchtebelastungen von außen. Geeignete Bahnen können eingesetzt werden zum Beispiel:
- in der Bauphase als Vordeckung (Behelfsdeckung): im Zeitraum der Freibewitterung.
- während der Nutzung:
- abtropfendes Kondensat von der Dachdeckung (bei sommerlicher Nachtabkühlung)
- Witterungseinflüsse wie: Flugschnee, Regeneintritt (zB fehlerhafte Dachdeckung),
Rückstau von Taunässe unter der Schneedecke bei gleichzeitiger Eisplattenbildung im Vordach (im Alpenraum verbreitet)
Winddichtung
Bei gedämmten Konstruktionen liegt sie als Dämmschutzschicht oberhalb der Wärmedämmung und bildet somit zugleich die Winddichtung für die Wärmedämmung (verbessert die Dämmwirkung).
Besondere Anforderungen
Die Anforderungen speziell an "Unterdächer" reichen über vorgenannte Aufgabe als "wasserführende Ebene" hinaus. Siehe:
- Wasserdichtes Unterdach (Klasse 1)
- Regensicheres Unterdach (Klasse 2)
- weitere Links
- Erhöhte Anforderung: Tabelle 1: Überblick der Vorgaben für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
ÖSTERREICH: Allgemeine Anforderungen Unterdach
Anordnung von Unterdächern
Unterdächer sind jedenfalls anzuordnen:
- bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
- bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
- bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß ÖNORM B 2219 und ÖNORM B 7219.
Anforderungen an Unterdächer
Folgende Eigenschaften von Unterdächern werden gefordert:
- ausreichende Sicherheit gegen frei abfließendes Wasser am Unterdach (Regensicherheit);
- Dichtheit gegen Eintrieb von Flugschnee durch das Unterdach;
- fachgerechte Ableitung des Wassers an der Traufe bzw. von angrenzenden Bauteilen u. dgl.;
- Schutz der Wärmedämmung vor Wärmeverlust durch Luftströmungen;
- ausreichende Steifigkeit, um einerseits die erforderliche Durchbruchssicherheit sicherzustellen, und andererseits Anschlüsse (auch nachträgliche) handwerksgerecht und dauerhaft regensicher herstellen zu können;
- provisorische, kurzzeitige Sicherung während der Bauphase gegen flächige Wassereintritte über die Dachkonstruktion;
- Diffusionsfähigkeit bei Anordnung des Unterdaches über Vollsparrendämmungen;
- Widerstand gegen rückstauendes Wasser
Geringfügige Undichtheiten
Geringfügige Undichtheiten des Unterdaches, die bei regelkonformer Ausführung systembedingt entstehen, und Undichtheiten von Anschlüssen an hochgehenden Bauteilen, sind insbesondere unter freier Bewitterung zulässig.
Bei diffusionsoffenen Unterdeckbahnen kann es aufgrund der permeablen („durchdringbaren“) Eigenschaft bei lang anhaltender, direkter Beregnung zum Wasserdurchtritt kommen.
Anmerkung 1: Holzschutzmittel können die Oberflächenspannung des Niederschlagswassers stark beeinflussen und dadurch zu einem verstärkten Wasserdurchgang sowohl bei der Konterlattenbefestigung als auch durch diffusionsoffene, permeable Bahnen und Plattenwerkstoffen selbst führen.
Geringfügige Strömungsundichtheiten bei winddichter Ausführung des Unterdaches keinen relevanten Einfluss auf die Wirksamkeit der Wärmedämmung.
Anmerkung 2: Die winddichte Ausführung des Unterdaches ersetzt nicht die luftdichte Ausführung des raumseitigen Abschlusses des Dachaufbaus, sondern kann eine schädliche Durchströmung der Wärmedämmung mit Außenluft verhindern.
Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen?
Ausführung von Unterdächern
- Regensichere Unterdächer
Unterdächer sind mit Unterdeckbahnen auf Schalung oder gleichwertigem Untergrund bzw. mit Holzwerkstoff-Platten regensicher und sicher gegen Flugschnee-Eintrieb auszuführen. Die Befestigung der Unterdeckbahnen erfolgt verdeckt im Bereich der Überlappung. Die Überlappung von Längsnähten und Querstößen der Unterdeckbahnen beträgt mindestens 10 cm und ist durchgehend zu verkleben. Der Einbau von Nageldichtungen unter den Konterlatten wird generell empfohlen; unter folgenden Bedingungen darf auf die Anbringung von Nageldichtungen verzichtet werden:
- bei Dachneigungen über 35°;
- bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
- soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
- Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit
Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit sind mit Unterdeckbahnen auf Schalung oder Holzwerkstoffplatten erhöht regensicher und sicher gegen Flugschnee-Eintrieb auszuführen. Längs- und Quernähte der Unterdeckbahnen sind homogen (Schweißen) oder durch gleichwertige Fügetechnik zu verbinden.
Die Schweißnahtbreite hat bei Polymerbitumenbahnen mindestens 8 cm und bei Kunststoffbahnen mindestens 4 cm zu betragen. Die Befestigung der Unterdeckbahnen erfolgt ausschließlich verdeckt. Bei Kunststoffbahnen sind unter den Konterlatten Nageldichtungen vorzusehen.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Quelle
- ÖNORM 4119 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 15.12.2010) bzw.
- Blätterkatalog Holzbau S.124