Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit nach GS-BAU-20 wird durchgeführt bei
* einem lichten Sparrenabstand von 1 m
* waagrechten Dachflächen


Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:   
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:   
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:* [[SOLITEX MENTO PLUS]]
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;Prüfbericht Nr. 2009 22974:  
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:* [[SOLITEX UD]]
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:* [[SOLITEX UD connect]]
:* [[SOLITEX PLUS]]
:* [[SOLITEX PLUS]]
 
:* [[SOLITEX PLUS connect]]
Entsprechendes gilt für die jeweilige "connect"-Variante.




[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]

Version vom 15. September 2014, 16:40 Uhr

Durchsturzsicherheit ist eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Prüfungen erfolgen nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003):

„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“

Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.

Die Prüfung der Durchsturzsicherheit nach GS-BAU-20 wird durchgeführt bei

  • einem lichten Sparrenabstand von 1 m
  • waagrechten Dachflächen

Beispiel für Unterspannbahnen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:

Prüfbericht Nr. 2011 24457
Prüfbericht Nr. 2009 22974