Hinterlüftung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand (04.2015) - 5.2.1 Allgemeines | * Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand (04.2015) - 5.2.1 Allgemeines; vom [[Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks|ZVDH]] s.: [http://www.dachdecker-regelwerk.de/ www.dachdecker-regelwerk.de] | ||
* Klempnerfachregel | * Klempnerfachregel (03/2016): S.82ff: 5. Metalldächer, 5.2.1. belüftete Unterkonstruktionen; vom [[ZVSHK]] | ||
<!--Eine gute Empfehlung bzgl. der Höhe der Hinterlüftung geben die Fachregeln des Klempnerhandwerks, wie z.B. auf Seite 36 der Brochüre "Flachdach spezial" des Informationsdienst Holzes beschrieben. | <!--Eine gute Empfehlung bzgl. der Höhe der Hinterlüftung geben die Fachregeln des Klempnerhandwerks, wie z.B. auf Seite 36 der Brochüre "Flachdach spezial" des Informationsdienst Holzes beschrieben. |
Version vom 29. Juni 2017, 17:51 Uhr
Die Hinterlüftung von Bauteilen der Gebäudehülle (Außenwände und Dächer) dient dem Abtransport von Feuchtigkeit. Baukonstruktiv ist dabei eine Lüftungsebene zwischen der wetterschützenden Außenschicht (Vorhangfassade oder Dachhaut) und der tragenden Konstruktion vorgesehen. Die dort durchströmende Außenluft kann die Feuchtigkeit abtransportieren.
Für die Wirksamkeit der Hinterlüftung müssen dauerhaft funktionierende, ausreichende Lüftungsquerschnitte und ein ungehinderter Strömungsverlauf zwischen Zu- und Abluftöffnung gewährleistet sein.
Hinterlüftung vor feuchtigkeitssperrenden Schichten
Diese Situation findet sich häufig in Dachkonstruktionen. Der baukonstruktive Aufwand und der zusätzliche Raum der für die Lüftungsebene benötigt wird, wirken sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit aus.
Bemessungsregeln
Nähere Beschreibungen der Lüftungsquerschnitte bzw. Mindestlüftungsquerschnitte finden sich in folgenden Regelwerken:
- DIN 68800-2:2012-02 - Anhang A.16 & A.17
- Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand (04.2015) - 5.2.1 Allgemeines; vom ZVDH s.: www.dachdecker-regelwerk.de
- Klempnerfachregel (03/2016): S.82ff: 5. Metalldächer, 5.2.1. belüftete Unterkonstruktionen; vom ZVSHK