Behelfsdeckung Behelfsabdichtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Behelfsdeckungen oder Behelfsabdichtungen werden grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen. | |||
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Version vom 11. April 2024, 14:07 Uhr
Unter Behelfsdeckung oder Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie sind für einige Zeit der Witterung frei ausgesetzt.
- Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.
Behelfsdeckungen oder Behelfsabdichtungen werden grundsätzlich als temporäre Maßnahme angesehen.
- Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen.
- Mit anderen Worten
Unterdeck- und Unterspannbahnen gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen Dachdeckung. Diese Bahnen können aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
- Widerstand gegen Schlagregen
- erhöhte Anforderungen an die Alterung
Herstellerseits sind herauszugeben:
- Angaben zur Freibewitterungszeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
- geeignetes Systemzubehör.
Siehe auch: Vordeckung
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