Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung: Unterschied zwischen den Versionen
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"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist." | "Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist." | ||
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* '''Verklebte Unterdeckung / Unterspannung mit Nageldichtband''' | |||
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Version vom 23. Mai 2024, 14:04 Uhr
Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom ZVDH vom 01-2010:
"Eine naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung stellt eine Unterdeckung dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. Nageldichtmaterial, gesichert ist."
Mit der Novelle 04-2024 hat sich die Bezeichnung geändert in:
- Verklebte Unterdeckung / Unterspannung mit Nageldichtband
Siehe auch
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