Minergie-Haus: Unterschied zwischen den Versionen

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===Auszug Zusatzanforderungen===
===Auszug Zusatzanforderungen===
* '''Beleuchtung''': Elektrizitätsbedarf höchstens 25 % über dem Zielwert der SIA 380/4.
* '''Beleuchtung''': Elektrizitätsbedarf höchstens 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert der SIA 380/4.


* '''Warmwasser''': 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.
* '''Warmwasser''': 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.

Version vom 23. Juni 2009, 22:15 Uhr

Anforderungen

Der Schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:

  • Primäranforderungen an die Gebäudehülle (siehe unten)
  • Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung
  • MINERGIE®-Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
  • Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer
  • Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
  • Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 10%

Anforderungen für Neubauten

Auszug Wohnen EFH und MFH

Anforderungen für Bauten vor 2000

Auszug Wohnen EFH und MFH

Auszug Zusatzanforderungen

  • Beleuchtung: Elektrizitätsbedarf höchstens 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert der SIA 380/4.
  • Warmwasser: 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.

Nachweis

Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:

  • den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1:2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
  • die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m² Energiebezugsfläche

Weitere Minergie-Haus Arten

Siehe auch

Weblinks