KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen
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Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. | |||
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Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert | |||
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* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts | |||
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* 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), | |||
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit | |||
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab. | Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab. | ||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/ | * [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp KfW Energieeffizient Bauen] | ||
* [http://www.zukunft-haus.info/de/projekte/niedrigenergiehaus-im-bestand.html Deutsche Energie Agentur – Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“] | * [http://www.zukunft-haus.info/de/projekte/niedrigenergiehaus-im-bestand.html Deutsche Energie Agentur – Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“] | ||
* [http://www.guetezeichen-neh.de Das RAL-Gütezeichen für Niedrigenergie-Bauweise] | * [http://www.guetezeichen-neh.de Das RAL-Gütezeichen für Niedrigenergie-Bauweise] |
Version vom 7. Juli 2009, 10:39 Uhr
Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Energieeffizient Bauen für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
Förderung
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 70:
- Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust HT´ beträgt maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
- Jahres-Primärenergiebedarf beträgt maximal 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN.
Antragsberechtigt
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil
- 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm KfW-60 Haus ab.
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Siehe auch
- Energiestandards - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards
- KfW-40 Haus
- KfW-60 Haus
- KfW-Effizienzhaus 55
- Niedrigenergiehaus
- 3 Liter Haus
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus - Österreich
- KlimaHaus CasaClima - Südtirol | Italien
- Minergie-Haus - Schweiz