Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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===Schweiz und Österreich===
===Schweiz und Österreich===
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert.  
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert.  
Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß, inklusive Gebäudehüllfläche.
Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche).


[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
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Version vom 24. Juni 2009, 21:37 Uhr

Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.

AN = Ve x 0,32 / m
Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
  • Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die Energiebezugsfläche definiert. Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche).