EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt: Unterschied zwischen den Versionen
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====Antragsberechtigte==== | ====Antragsberechtigte==== | ||
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. | |||
Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen. | |||
====Art und Höhe der Förderung==== | ====Art und Höhe der Förderung==== |