Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachfolgend ein stark verkürzter Auszug aus der "Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen" vom [[ZVDH]], dem GelbdrucK 01.07.2023 <br />
Dieser Auszug konzentriert sich auf Eckpunkte wie: Beschreibung der Klassen, Regeldachneigungen, erhöhte Anforderungen.


== Allgemeine Regeln (Auszug) ==
== Allgemeine Regeln ==
Die Fachregel gilt für die Planung und Ausführung von [[Dachdeckung]]en mit Dachziegeln und Dachsteinen für Dächer mit einer Neigung von  '''≥ 10°''' (Mindestdachneigung 10°). <br /> Die Grundregel sowie die dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerks des Dachdeckerhandwerks sind zu beachten. <br />
Die Fachregel gilt für die Planung und Ausführung von [[Dachdeckung]]en mit Dachziegeln und Dachsteinen für Dächer mit einer Neigung von  '''≥ 10°''' (Mindestdachneigung 10°). <br /> Die Grundregel sowie die dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerks des Dachdeckerhandwerks sind zu beachten. <br />
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind hinsichtlich höherwertigerer Anforderungen zu berücksichtigen.  
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind hinsichtlich höherwertigerer Anforderungen zu berücksichtigen.  
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; Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um einen Auszug der Fachregeln:  
; Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um einen Auszug der Fachregel:  
Alle weiteren Hinweise wie Materialbeschaffenheit, Art der Herstellung, Form und Abmessungen auch der Falzausbildungen und den Überdeckungsbereichen <br />
Alle weiteren Hinweise wie Materialbeschaffenheit, Art der Herstellung, Form und Abmessungen auch der Falzausbildungen und den Überdeckungsbereichen <br />
Ausbildung der Unterkonstruktion, Traglattenquerschnitte in Abhängigkeit vom Sparrenabstand, <br />
Ausbildung der Unterkonstruktion, Traglattenquerschnitte in Abhängigkeit vom Sparrenabstand, <br />