KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''KfW Effizienzhaus 70''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
Das '''KfW Effizienzhaus 70''' bezeichnet Standards der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für entsprechende Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen.


==Förderung==
==Förderung==
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV.
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]].


==Änderungen ab 01.10.2009==
===Parameter bis 30.09.2009===  
Am 01.10.2009 tritt eine novellierte EnEV 2009 in Kraft. Die energetischen Anforderungen werden strenger, sie liegen 30 % unter den jetzigen Standards.  
mit Antragstellung bis 31.12.2009
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 60 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>.
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte.


Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 55 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.  
Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-60 Haus]] ab.  


Weitere Infos hierzu unter: [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW_Foerderbank/Aktuellesa62/Foerder-Info_08_2009.jsp Förder-Info 08 - EnEV 2009]
==Änderungen seit 01.10.2009==
Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.
===Aktuelle Förderung===  
'''(Antragstellung noch bis 31.12.2009 möglich)'''


Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 70 (bzw. [[KfW-Effizienzhaus 55]]) die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.  


Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 70:
Das [[KfW-Effizienzhaus 70]] gemäß EnEV<sub>2009</sub> benötigt nur 70 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der [[Transmissionswärmeverlust]] liegt bei 85 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ beträgt maximal 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte und
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] beträgt maximal 60 kWh pro m² [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>.
 
====Antragsberechtigt====
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert
* Privatpersonen
* Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
 
====Finanzierungsanteil====
* 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
 
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab.  


Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr.
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[KfW Förderinfo 08/ 2009 - EnEV 2009]] - Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Bank
* [[KfW Förderinfo EnEV 2009]] - Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Bank
* [[Energiestandard]]s - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards  
* [[Energiestandard]]s - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards  
* [[KfW-Effizienzhaus 55]]   
* [[KfW-Effizienzhaus 55]]   

Version vom 16. Januar 2010, 00:37 Uhr

Das KfW Effizienzhaus 70 bezeichnet Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für entsprechende Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen.

Förderung

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV.

Parameter bis 30.09.2009

mit Antragstellung bis 31.12.2009

Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm KfW-60 Haus ab.

Änderungen seit 01.10.2009

Am 01.10.2009 trat die novellierte EnEV2009 in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.

Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 70 (bzw. KfW-Effizienzhaus 55) die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV2009 widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.

Das KfW-Effizienzhaus 70 gemäß EnEV2009 benötigt nur 70 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 85 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.

Weitere Infos hierzu unter: KfW Förderinfo EnEV 2009

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Siehe auch

Weblinks