Deutsches Institut für Bautechnik: Unterschied zwischen den Versionen
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* Erteilung [[allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten, | * Erteilung [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten, | ||
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, | * Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, | ||
* Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte. | * Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte. |
Version vom 12. Februar 2010, 19:41 Uhr
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:
- Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme,
- Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten,
- Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten,
- Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte.
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).