Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von [[Solaranlagen]] mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger [[Biomasse]] oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden. | Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von [[Solaranlagen]] mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger [[Biomasse]] oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden. | ||
Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. Begleitend zum Gesetz hat die Bundesregierung außerdem ihr umfangreiches Förderprogramm, das so genannte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, weiter aufgestockt. Es unterstützt Gebäudeeigentümer beim Einstieg in die Wärme aus erneuerbaren Energien. | Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. Begleitend zum Gesetz hat die Bundesregierung außerdem ihr umfangreiches Förderprogramm, das so genannte [[Marktanreizprogramm]] für erneuerbare Energien, weiter aufgestockt. Es unterstützt Gebäudeeigentümer beim Einstieg in die Wärme aus erneuerbaren Energien. | ||
Quelle: [http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40512/42913/ www.erneuerbare-energien.de], Stand: 23.04.2010 | Quelle: [http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40512/42913/ www.erneuerbare-energien.de], Stand: 23.04.2010 |
Version vom 23. April 2010, 13:58 Uhr
Das neue Wärmegesetz
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger Biomasse oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden.
Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. Begleitend zum Gesetz hat die Bundesregierung außerdem ihr umfangreiches Förderprogramm, das so genannte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, weiter aufgestockt. Es unterstützt Gebäudeeigentümer beim Einstieg in die Wärme aus erneuerbaren Energien.
Quelle: www.erneuerbare-energien.de, Stand: 23.04.2010
- EEWärmeG Gesetz , 2008-08-07: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)
- EEWärmeGDG NW Gesetz , 2009-12-17: Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)
- EWärmeG BW Gesetz , 2007-11-20: Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)
- EWärmeV BW Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO)
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft.
Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) in Kraft: Mit weitreichenden Folgen für die Bauwirtschaft. Die vorliegende Textsammlung - gerichtet an alle Bauherren - führt die jetzt zu beachtenden Vorschriften und Gesetze zusammen: Neben dem EEWärmeG gehören dazu Auszüge aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), aus der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen, aus der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse u. a. Die Vorschriftensammlung wird durch eine fachkundige Erläuterung der wesentlichen Vorschriften des Gesetzes sowie anschauliche Übersichten ergänzt.
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