KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==KfW-Effizienzhaus 85== | ==KfW-Effizienzhaus 85== | ||
Das '''KfW Effizienzhaus 85''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen. | Das '''KfW-Effizienzhaus 85''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen. | ||
KfW-Effizienzhaus 85 ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten. | KfW-Effizienzhaus 85 ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten. | ||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''85 %''' | * [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''85 %''' | ||
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''100 %''' | * [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''100 %''' | ||
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>). | Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>). | ||
Version vom 5. Mai 2010, 09:06 Uhr
KfW-Effizienzhaus 85
Das KfW-Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 85 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 100 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
KfW Fördermittel - Neubau
- KfW Energieeffizient Bauen (154)
- Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 154 oder direkt abfragen.
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 153 für dieselbe Wohneinheit.
Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das KfW-Effizienzhaus 70 (siehe KfW Programm 153).
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 15 %; - ab 01.07.10: 12,5 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152):
bis 30.06.10: 20 % förderfähiger Kosten, bis 15.000,- EUR pro Wohneinheit
ab 01.07.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 Euro pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
- KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.
Siehe auch
- KfW-Förderangebot Privatpersonen, Bau - Übersicht
Weitere Energie-Standards: