EU - Energie Konjunkturbelebung: Unterschied zwischen den Versionen
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Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31. | Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31. | ||
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Das Programm soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden. | Das Programm soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden. | ||
Version vom 7. Dezember 2010, 08:12 Uhr
Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur; Konjunktur
- Fördergebiet: Bund
- Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
- Ansprechpartner: Europäische Kommission
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:
- Gas- und Strominfrastrukturen,
- Offshore-Windenergie und
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuschüsse beträgt für
- Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-Windenergie höchstens 50% der förderfähigen Kosten,
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten.
Budget
Für die Durchführung des Programms sind in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen, davon
- 2,365 Mrd. EUR für Gas- und Strominfrastrukturen,
- 565 Mio. EUR für Offshore-Windenergie und
- 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Energie und Verkehr
- 28, Rue Demot
- B-1049 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
Quelle
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31.
- Zeitrahmen
Das Programm soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise
Die Europäische Kommission hat am 18. Mai eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu dem Programm veröffentlicht. Vorschläge konnten bis zum 15. Juli 2009 eingereicht werden. Die Kommission rechnet damit, dass die ersten Finanzhilfevereinbarungen und entsprechenden Beschlüsse vor Jahresende unterzeichnet werden.
Quelle
- Stand
- 09/2009