KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen
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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. | ||
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* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit. | |||
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* 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit. | |||
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]] | |||
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. | |||
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* Empfehlung für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Wohnraum Modernisieren (141)|Wohnraum Modernisieren (141)]], zur Barrierereduzierung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155)]] oder [[KfW Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)|Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)]]. | |||
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. | |||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: | ||
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten | * Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben) | ||
* | * Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]]. | ||
* | * Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert). | ||
Version vom 24. Februar 2011, 12:01 Uhr
KfW-Effizienzhaus 85
Das KfW-Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 85 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 100 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 85 zuordnen:
KfW Fördermittel - Neubau
Seit dem 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das KfW-Effizienzhaus 70 (siehe KfW Programm 153).
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
- Tilgungszuschuß für KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 %
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ist möglich. Keine Kombination mit Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) für dieselbe Wohneinheit.
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 85:
- 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ist möglich. Keine Kombination mit Energieeffizient Sanieren (151)
- Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
- Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
- Empfehlung für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: Wohnraum Modernisieren (141), zur Barrierereduzierung: KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) oder Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455).
- Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)
- Voraussetzung: Kombination mit Energieeffizient Sanieren (Kredit (151) oder Zuschuss (430)).
- Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).