KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen

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====KfW Fördermittel - Altbau====
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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen.   
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]] oder direkt abfragen.   
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 10 %   
* Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}}: 10 %   
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.  
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.  




;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
* 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit.  
* 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit.  
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]]   
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich. Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (151)]]   
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; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
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* Empfehlung für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Wohnraum Modernisieren (141)|Wohnraum Modernisieren (141)]], zur Barrierereduzierung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155)]] oder [[KfW Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)|Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)]].
* Empfehlung für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: [[KfW Wohnraum Modernisieren (141)|Wohnraum Modernisieren (141)]], zur Barrierereduzierung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155)]] oder [[KfW Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)|Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455)]].
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].   
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].   


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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]:  
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* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)  
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)  
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]].
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Programm 430|Zuschuss (430))]].
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).



Version vom 10. März 2011, 10:49 Uhr

KfW-Effizienzhaus 70

Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 70 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

für KfW-Effizienzhaus 70:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.


KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 70:


Für Programm 151 und 430 gilt außerdem


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)


Siehe auch

Weblinks