KfW-Effizienzhaus 115: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. März 2011, 18:38 Uhr
KfW-Effizienzhaus 115
Das KfW-Effizienzhaus 115 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 115 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 130 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 115 zuordnen:
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
- Tilgungszuschuß für KfW-Effizienzhaus 115: 2,5 %
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ist möglich.
- Keine Kombination mit Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)) für dieselbe Wohneinheit.
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 115:
- 7,5 % förderfähiger Kosten, bis 5.625 EUR pro Wohneinheit.
- Die Kombination mit und KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ist möglich.
- Keine Kombination mit Energieeffizient Sanieren -Kredit (151, 152).
- Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
- Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
- Empfehlung für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: Wohnraum Modernisieren (141), zur Barrierereduzierung: KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) oder Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455).
- Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)
- Voraussetzung: Kombination mit Energieeffizient Sanieren (Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)).
- Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).