Luftwechselrate: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Luftwechselrate n<sub>50</sub>''' bzw. der '''n<sub>50</sub>-Wert''' ist das Maß für die Luftdichtigkeit eines Gebäudes und gibt an: <br /> => Anzahl der Luftwechsel pro Stunde bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal. | Die '''Luftwechselrate n<sub>50</sub>''' bzw. der '''n<sub>50</sub>-Wert''' ist das Maß für die Luftdichtigkeit eines Gebäudes und gibt an: <br /> => Anzahl der Luftwechsel pro Stunde bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal. | ||
Die Bestimmung erfolgt in der Regel mit der [[Blower Door]]. | Die Bestimmung erfolgt im '''Differenzdruckmessverfahren''' in der Regel mit der [[Blower Door]]. | ||
Version vom 8. April 2011, 16:40 Uhr
Die Luftwechselrate n dient bei Gebäuden zur Bestimmung von
- Belüftungsmenge/ -qualität
- Qualität der Luftdichtung
Einheit: (m³/h)/m³ = [1/h] bzw. h-1
Die Luftwechselrate n50 bzw. der n50-Wert ist das Maß für die Luftdichtigkeit eines Gebäudes und gibt an:
=> Anzahl der Luftwechsel pro Stunde bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal.
Die Bestimmung erfolgt im Differenzdruckmessverfahren in der Regel mit der Blower Door.
| Vorgabewerte der Luftwechselrate n50 gemäß verschiedener Regelwerke z.B. EnEV, DIN 4108-7 | |||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| n50-Wert [h-1] | |||||||||||||||||||||||||||||
| Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen | ≤ 3,0 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen | ≤ 1,5 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Passivhäuser, gemäß Empfehlung vom Passivhaus Institut | ≤ 0,6 | ||||||||||||||||||||||||||||
| zum Vergleich: | |||||||||||||||||||||||||||||
| raumhygienisch erforderliche Mindestanforderung | ~ 0,3 | ||||||||||||||||||||||||||||
| verbreitet gefundene Werte im Baubestand | > 10 bis zu: 24 | ||||||||||||||||||||||||||||
Die ENEV2009 geht bei "normal undichten" Gebäuden standardmäßig von einem Luftwechsel von n = 0,7 h-1 aus,
hier ohne das Anlegen der künstlichen Druckdifferenz von 50 Pascal.
Nur bei Durchführung des Nachweises der Dichtheit des gesamten Gebäudes darf mit n = 0,6 h-1,
bzw. bei Gebäuden mit Abluftanlage mit n = 0,55 h-1 gerechnet werden. [1]