Untergeordnete Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. April 2011, 14:52 Uhr
Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als untergeordnete Gebäude einzustufen:
- Carport,
- Scheunen,
- Lagerschuppen.
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.
Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. Erhöhte Anforderung) sind im Einzelfall zu vereinbaren.