CE-Kennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen
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<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref> | |||
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Version vom 22. Juni 2011, 07:55 Uhr
Mit der CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften bzw. Conformité Européenne) bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
- Grundsätzlich müssen Produkte auf die EG-Richlinien angewendet werden können, das CE-Kennzeichnen erhalten.
- Dabei sind die Bestimmungen anwendbarer Richtlinien einzuhalten und ggf. eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
- Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind.
- In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
- Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.
- Achtung Fälschung
Es kursieren sogenannte "China Export"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand.
- Sonderregelung
Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen), benötigen eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und/oder eine Europäische Technische Zulassung (ETA).
Einzelnachweis
- ↑ Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21