Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juni 2011, 09:05 Uhr
Bemessungswerte für die Berechnung wärmeschutztechnischer Eigenschaften von Bauteilen
Für die Ermittlung der wärmeschutztechnischen Eigenschaften wurden in der Vergangenheit (d.h. entsprechend Wärmeschutzverordnung) sog. Rechenwerte angewandt, z.B. für die Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen oder den Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern. Diese Rechenwerte waren entweder den einschlägigen technischen Regeln (z.B. DIN 4108-4) oder dem Bundesanzeiger zu entnehmen. Die Werte im Bundesanzeiger wurden aus den Messwerten ermittelt, die in der Produktion verwendet wurden.
Im Kontext des europäischen Normenwerkes entspricht dieser Messwert noch dem Messwert in der Produktion. Der bisherige Rechenwert wurde durch die neue Normung zum sogenannten Bemessungswert. Dieser Bemessungswert soll das typische Verhalten eines Produktes im Einbauzustand beschreiben, d.h. er berücksichtigt sowohl die Alterung als auch die klimatypische praktische Bauteilfeuchte.
Siehe auch
Quelle
Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 22