Biomasse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Biomasse''' stellt die Gesamtheit aller organischen Substanzen dar. Dazu zählen: Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und daraus abgeleitet tote Substanzen wie (totes) Holz, Laub, Stroh. Basis für die Bildung von Biomasse ist die [[Sonnenenergie]] (s. Photosynthese der Pflanzen). Die [[Sonnenenergie]] wird absorbiert und durch Bildung der Biomasse gespeichert.  
== Definition Biomasse ==
Für '''Biomasse''' finden sich verschiedene Begriffsbestimmungen und Definitionen. Weit gefasst bezeichnet Biomasse die Gesamtheit aller Lebewesen, einschließlich des abgestorbenen Materials. Im Kontext der Erneuerbaren Energien werden alle organischen Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die als Energieträger genutzt werden, als Biomasse bezeichnet.


* Häufig wird Biomasse auch als '''[[Bioenergie]]''' bezeichnet.
'''Definition nach Erneuerbare-Energien-Richtlinie:'''
* Der Biomasse '''nicht''' zugeordnet werden [[Fossile Energie|fossile Energieträger]] wie Kohle, Erdöl und Erdgas.
Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich tierischer und pflanzlicher Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur. Auch der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten zählt nach dieser Definition zur Biomasse.


Die Natur produziert jährlich große Mengen an Biomasse, von der ein kleiner Teil als Nahrung, Futtermittel oder nachwachsender Rohstoff ([[Nawaro]]) zur stofflichen Nutzung oder zur Energiebereitstellung ([[Bioenergie]]) genutzt wird. Mit fast 71 Prozent leistet Biomasse den größten Beitrag zur [[Endenergie]] aus regenerativen Quellen.  
Biomasse ist damit also u. a.:
* Pflanzen und Pflanzenbestandteile und die aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellten Energieträger,
* Abfälle und Nebenprodukte (pflanzlicher und tierischer Herkunft) aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und den jeweils nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben,
* Restholz aus Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung und der Holzwerkstoffindustrie,
* Landschaftspflegegut und Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung,
* Altholz bzw. Gebrauchtholz und
* Bioabfälle.  


Beim Einsatz von Biomasse zu energetischen Zwecken ist zwischen [[Nachwachsender Rohstoff|nachwachsenden Rohstoffen]] (auch [[Energiepflanzen]] genannt) und [[Organischer Reststoff|organischen Reststoffe]]n und Abfällen zu unterscheiden. [[Nachwachsender Rohstoff|Nachwachsende Rohstoffe]] sind
Nicht als Biomasse gelten biogene [[Fossile Energie|fossile Brennstoffe]] wie Erdöl, Kohle, Erdgas und Torf, da diese sich nicht in überschaubaren Zeiträumen regenerieren und damit nicht die Kriterien der Erneuerbarkeit erfüllen.
* schnellwachsende Baumarten und spezielle einjährige [[Energiepflanzen]] oder
* hochertragreiche zucker- und stärkehaltige Ackerfrüchte wie auch Ölfrüchte für den Einsatz im [[Biokraftstoff|Treibstoffsektor]].


[[Organischer Reststoff|Organische Reststoffe]] und Abfälle fallen bei der Land-, Fisch- und Forstwirtschaft, der Industrie und den Haushalten an. Es zählen dazu: Abfall- und Restholz, Stroh, Gras, Laub, Dung, Gülle, Bioabfall.
Darüber hinaus ist der Biomassemassebegriff über die [[Biomasseverordnung]] definiert.  


Produkte aus organischen Rest- und Abfallstoffen sind insbesondere [[Biogas]], Deponiegas, Klärgas.  
== Quelle ==
* http://bioenergie.fnr.de/bioenergie/biomasse/definition/ - Abgerufen: 10.10.2013


Die [[Biomasse-Verordnung]], die festlegt, welche Stoffe als Biomasse für das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] gelten, definiert sie als “Energieträger aus Phyto- und Zoomasse” – also Stoffe pflanzlichen und tierischen Ursprungs – inklusive der “Folge- und Nebenprodukte, Rückstände und Abfälle, deren Energiegehalt aus Phyto- und Zoomasse stammt”. Ferner wird in der [[Biomasse-Verordnung]] festgelegt, welche Verfahren zum Einsatz kommen und welche Umweltanforderungen einzuhalten sind.
== Siehe auch ==
 
 
''Quelle: [http://www.btl-plattform.de/fileadmin/btl/pdf/allgemein/erneuerbare_energien_entwicklung.pdf erneuerbare_energien_entwicklung.pdf]''
 
===Siehe auch===
* [[Deutsches BiomasseForschungsZentrum]]
* [[Deutsches BiomasseForschungsZentrum]]



Version vom 10. Oktober 2013, 09:25 Uhr

Definition Biomasse

Für Biomasse finden sich verschiedene Begriffsbestimmungen und Definitionen. Weit gefasst bezeichnet Biomasse die Gesamtheit aller Lebewesen, einschließlich des abgestorbenen Materials. Im Kontext der Erneuerbaren Energien werden alle organischen Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die als Energieträger genutzt werden, als Biomasse bezeichnet.

Definition nach Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich tierischer und pflanzlicher Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur. Auch der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten zählt nach dieser Definition zur Biomasse.

Biomasse ist damit also u. a.:

  • Pflanzen und Pflanzenbestandteile und die aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellten Energieträger,
  • Abfälle und Nebenprodukte (pflanzlicher und tierischer Herkunft) aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und den jeweils nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben,
  • Restholz aus Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung und der Holzwerkstoffindustrie,
  • Landschaftspflegegut und Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung,
  • Altholz bzw. Gebrauchtholz und
  • Bioabfälle.

Nicht als Biomasse gelten biogene fossile Brennstoffe wie Erdöl, Kohle, Erdgas und Torf, da diese sich nicht in überschaubaren Zeiträumen regenerieren und damit nicht die Kriterien der Erneuerbarkeit erfüllen.

Darüber hinaus ist der Biomassemassebegriff über die Biomasseverordnung definiert.

Quelle

Siehe auch


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