Flammschutzmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Neben toxischen Eigenschaften spielt bei Flammschutzmittelwirkstoffen auch ihre Beständigkeit (Persistenz) und Anreicherungsfähigkeit im Körper (Bioakkumulierung) eine Rolle. Besonders negatives Beispiel in dieser Richtung sind die '''polychlorierten Biphenyle''', die seit einiger Zeit aber nicht mehr als Flammschutzmittelwirkstoffe eingesetzt werden (siehe '''[[PCB]]'''). Auch die bromorganischen Verbindungen und '''POV''' gelten in dieser Hinsicht als kritisch. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK/AOLG hat einen Summenrichtwert für die Innenraumluft (RW I) von 0,005 mg/m³ für '''Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)''', '''Tris(2-chlor-1-propyl)phosphat (TCPP)''', '''Tris(n-butyl)phosphat (TBP)''', '''Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP)''', '''Tris(2-ethylhexyl)phosphat (TEHP)''' und '''Triphenylphosphat (TPP)''', vorgeschlagen. | Neben toxischen Eigenschaften spielt bei Flammschutzmittelwirkstoffen auch ihre Beständigkeit (Persistenz) und Anreicherungsfähigkeit im Körper (Bioakkumulierung) eine Rolle. Besonders negatives Beispiel in dieser Richtung sind die '''polychlorierten Biphenyle''', die seit einiger Zeit aber nicht mehr als Flammschutzmittelwirkstoffe eingesetzt werden (siehe '''[[PCB]]'''). Auch die bromorganischen Verbindungen und '''POV''' gelten in dieser Hinsicht als kritisch. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK/AOLG hat einen Summenrichtwert für die Innenraumluft (RW I) von 0,005 mg/m³ für '''Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP)''', '''Tris(2-chlor-1-propyl)phosphat (TCPP)''', '''Tris(n-butyl)phosphat (TBP)''', '''Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP)''', '''Tris(2-ethylhexyl)phosphat (TEHP)''' und '''Triphenylphosphat (TPP)''', vorgeschlagen. | ||
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Version vom 18. Juli 2014, 14:28 Uhr
Flammschutzmittel sollen Kunststoffe, Holz und Holzwerkstoffe, Dämmmaterialien sowie Textilien feuerfest machen. Die Flammschutzmittel werden dem zu schützenden Produkt additiv beigemischt oder sie werden reaktiv eingebunden in den Werkstoff. Besonders die additiv zugesetzten Stoffe können später wieder an die Umwelt abgegeben werden. Als Flammschutzmittel werden verschiedene anorganische und/oder organische Substanzgruppen eingesetzt, in Europa vor allem Aluminium-, Bor-, Magnesium- und Antimonoxide, chlorierte Paraffine, verschiedene bromierte Verbindungen, wie z. B. polybromierte Diphenylether, sowie halogenierte und nicht halogenierte organische Phosphorsäureester (POV). Bei Kunststoffen übernehmen Flammschutzmittelwirkstoffe oft gleichzeitg auch die Funktion eines Weichmachers (Beispiel polybromierte Diphenylether).
Bisher sind die Kenntnisse zur Freisetzung von Flammschutzmitteln in Innenräumen unter normalen Nutzungs- und Wohnbedingungen sehr gering. Erst in den 1990er-Jahren sind Untersuchungen zum Vorkommen von Phosphorsäureestern in der Raumluft durchgeführt worden. Auch bei Messungen des Hausstaubs wurden Phosphorsäureester nachgewiesen.
Neben toxischen Eigenschaften spielt bei Flammschutzmittelwirkstoffen auch ihre Beständigkeit (Persistenz) und Anreicherungsfähigkeit im Körper (Bioakkumulierung) eine Rolle. Besonders negatives Beispiel in dieser Richtung sind die polychlorierten Biphenyle, die seit einiger Zeit aber nicht mehr als Flammschutzmittelwirkstoffe eingesetzt werden (siehe PCB). Auch die bromorganischen Verbindungen und POV gelten in dieser Hinsicht als kritisch. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK/AOLG hat einen Summenrichtwert für die Innenraumluft (RW I) von 0,005 mg/m³ für Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), Tris(2-chlor-1-propyl)phosphat (TCPP), Tris(n-butyl)phosphat (TBP), Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP), Tris(2-ethylhexyl)phosphat (TEHP) und Triphenylphosphat (TPP), vorgeschlagen.
Flammschutzmittel und vorbeugender Schutz gegen Schädlinge z. B. in Wärmedämmstoffen
Als umweltfreundliches Brandschutzmittel kommt bei manchen Herstellern Soda (Natriumcarbonat) zum Einsatz (Anteil beispielsweise 3-5%). Andere Hersteller verwenden Ammoniumpolyphospat, das laut „ökologischem Baustofflexikon“ als vergleichsweise gesundheits- und umweltverträglich gilt (Bewertung des Umweltbundesamtes, UBA-Texte 25/01: Anwendung unproblematisch). Die bislang insbesondere in Zellulose-Dämmstoffen eingesetzten borathaltigen Brandschutzmittel geraten zunehmend aus gesundheitlichen Gründen – insbesondere für die ausführenden Handwerker – in die Kritik. So ist Borsäure als sogenannter „Nichtnotifizierter alter biozider Wirkstoff gemäß EU-Verordnung 1451/2007“ wegen seines reproduktions-toxischen Potentials gelistet. Derzeit wird im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ein Verwendungsverbot von Borsäure über 5,5 % Anteil diskutiert.
- Quelle
- Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 35