DIN EN 13859-1: Unterschied zwischen den Versionen
Tempel (Diskussion | Beiträge) |
Tempel (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Für Unterspann- und [[Unterdeckbahnen]] sind nach DIN EN 13859-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. | Für Unterspann- und [[Unterdeckbahnen]] sind nach DIN EN 13859-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. | ||
Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | ||
Teil 2 der Norm ([[DIN EN 13859-2]])regelt den Einsatz der Bahnen im Wandbereich. | |||
[[Kategorie: Normung]] | [[Kategorie: Normung]] |
Version vom 22. August 2007, 16:02 Uhr
Unterdeck- und Unterspannbahnen für Dachdeckungen, Mai 2005
Unterdeck- und Unterspannbahnen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, welche in dieser Norm näher ausgeführt werden. Es werden auch Prüfverfahren festgelegt, mit Hilfe deren die Erfüllung dieser Anforderungen nachgewiesen werden. Bei den hier behandelten Bahnen handelt es sich um solche, die unter Dacheindeckungen als zweite wasserführende Schicht verlegt werden. Sie dienen somit der Bauwrksabdichtung.
Zu prüfende Eigenschaften sind unter anderem:
- Brandverhalten nach DIN EN 13501-1
- Widerstand gegen Wasserdurchgang
- Wasserdampfdurchlässigkeit nach DIN EN 12572
- Zug- Dehnungsverhalten nach DIN EN 12311-1
- Widerstand gegen Ausreißen und Weiterreißen am Nagelschaft nach DIN 12310-1
Für Unterspann- und Unterdeckbahnen sind nach DIN EN 13859-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. Teil 2 der Norm (DIN EN 13859-2)regelt den Einsatz der Bahnen im Wandbereich.