Dampfsperre: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. November 2008, 18:26 Uhr

Dampfsperrbahnen werden ebenso wie Dampfbremsbahnen an der Warmseite der Gebäudehülle angebracht. Dampfsperren verhindern die Wasserdampfdiffusion durch die entsprechende Bauteilschicht, im Gegensatz zu den Dampfbremsbahnen, welche die Wasserdampfdiffusion „lediglich“ bremsen. Nach DIN 4108 Teil 3 werden Produkte mit einem Diffusionswiderstand (sd-Wert) > 1500 m als diffusionsdicht und damit als Dampfsperren bezeichnet. Diese Werte erreichen Metallfolien ab 50 µm Dicke. Dampfdichte Schichten werden bei besonderen klimatischen Bedingungen (Schwimmbad, Kühlraum) benötigt.

Siehe auch

Dampfbremse