Luftwechselrate: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe auch: [[Blower Door]]  
Siehe auch: [[Blower Door]]  


Vorgabewerte der [[Luftwechselrate|Luftwechselrate n50]]gemäß verschiedener Verordnungen und Normen (z.B. EnEV, DIN 4108-7) unter 3 Luftwechseln pro h liegen, bei geregelter Be- und Entlüftung unter 1,5. Bei Passivhäusern strebt man
Vorgabewerte der [[Luftwechselrate|Luftwechselrate n50]] gemäß verschiedener Verordnungen und Normen (z.B. EnEV, DIN 4108-7):
* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 = 3 /h
* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 = 3 /h
* Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen n50 < 1,5 /h
* Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen n50 < 1,5 /h

Version vom 24. Februar 2009, 18:25 Uhr

Die Größe Luftwechselrate n -Einheit [1/h]- dient bei Gebäuden zur Bestimmung von

Sie gibt an das Vielfache des Netto-Innen-Raumvolumens, dass als Zuluft zugeführt wird. Beispiel: n = 10 /h: 10facher Austausch der Raumluft pro Stunde.

Die Luftwechselrate n50 oder auch n50-Wert ist das Maß für die Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Der Wert beschreibt den stündlichen Luftvolumenstrom um eine Druckdifferenz von 50Pa aufrecht zu erhalten, dividiert durch Gebäudeinnenvolumen. Siehe auch: Blower Door

Vorgabewerte der Luftwechselrate n50 gemäß verschiedener Verordnungen und Normen (z.B. EnEV, DIN 4108-7):

Im Altbau findet man nicht selten Werte von n50 > 10 /h, bishin zu ca. 24 /h

Die aus raumhygienischer Sicht geforderte Mindestanforderung liegt bei etwa n50 = 0,3/h