Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2022, 17:08 Uhr
Das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Eine Kernaufgabe des Amtes ist die Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.
Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS, die zum 17. Juni 2016 beim BAFA eingerichtet wurde, beaufsichtigt Berufsangehörige und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen und übt die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK aus.
Adresse
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Frankfurter Straße 29 - 35
- 65760 Eschborn
- Tel: +49 6196 908-0
- E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Quelle
- BAFA - Abgerufen: 28.02.2022