Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen. | Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen. | ||
Im Hinblick auf klare Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch die Förderkriterien der [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilie KfW] zu verwenden. <br/> | Im Hinblick auf klare Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch, die Förderkriterien der [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilie KfW] zu verwenden. <br/> | ||
So spricht man vom [[KfW-40 Haus|KfW-40]] und [[KfW-60 Haus|KfW-60]]-Haus. Seit dem 01.04.09 gelten die Richtlinien [[KfW-Effizienzhaus 55]] und [[KfW-Effizienzhaus 70]]. | So spricht man vom [[KfW-40 Haus|KfW-40]] und [[KfW-60 Haus|KfW-60]]-Haus. Seit dem 01.04.09 gelten die Richtlinien [[KfW-Effizienzhaus 55]] und [[KfW-Effizienzhaus 70]]. | ||
Version vom 21. Juni 2009, 08:22 Uhr
Die Auslegung des Begriffs Niedrigenergiehaus NEH variiert. Ursprünglich beschreibt es die Unterschreitung der inzwischen lange überholten Wärmeschutzverordnung1995 maximal zulässigen Werte für
- Transmissionswärmeverlust HT´ um mindestens 30 %
- Primärenergiebedarf QP um mindestens 20 %
Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.
Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung EnEV bis zur EnEV2007 in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der EnEV2009 ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.
Im Hinblick auf klare Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch, die Förderkriterien der KfW zu verwenden.
So spricht man vom KfW-40 und KfW-60-Haus. Seit dem 01.04.09 gelten die Richtlinien KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 70.
Siehe auch
- Energiestandards - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards
- KfW-40 Haus
- KfW-60 Haus
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- 3 Liter Haus
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus (Österreich)
- KlimaHaus CasaClima (Südtirol | Italien)
- Minergie-Haus (Schweiz)