Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt.
Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt.


{{Anker|Tabelle 1}} Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1.
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{{{TabH1/2}} Tabelle 1
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Version vom 21. Februar 2024, 14:04 Uhr

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Vorlage:Baustelle ZVDH

Auszug allgemeiner Regeln

Die Fachregel gilt für die Planung und Ausführung von Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen für Dächer mit einer Neigung von ≥ 10° (Mindestdachneigung 10°).
Die Grundregel sowie die dazugehörigen Merkblätter und Hinweise des Regelwerks des Dachdeckerhandwerks sind zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind hinsichtlich höherwertigerer Anforderungen zu berücksichtigen.

Bei Einhaltung der Fachregel gilt die Dachdeckung als regensicher.
Bei der Auswahl von Dachziegeln - und Dachsteinen ist die Regeldachneigung (RDN) von besonderer Bedeutung.
Durch Starkwindereignisse in Verbindung mit Niederschlag (Regen, Graupel, Hagel, Schnee) sowie durch Verschmutzungen im Bereich der Überdeckungen kann Wasser unter die Deckung gelangen. Damit die darunterliegenden Schichten des Dachaufbaus und das Gebäudeinnere nicht geschädigt werden, sind Zusatzmaßnahmen in Form von Unterdächer, Unterdeckungen oder Unterspannungen erforderlich.
Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt.

Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1.

Tabelle 1
Dachneigung Sparrenlänge
10° > 10,00 m
20° > 10,50 m
30° > 11,50 m
40° > 13,00 m

Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist erforderlich:

  • Für Gebäudestandorte mit extremen Witterungsverhältnissen, z. B. Kamm- oder Gipfellagen,
  • Sparrenlängen größer 15 m

Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt. Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad.
Wird die RDN der Deckung mit Dachziegeln und Dachsteinen um mehr als 12 Grad unterschritten, sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o.a.

Dachdeckungen mit Dachziegeln

Tabelle 3: Regeldachneigung (RDN) - Dachziegel
Dachziegelart, Merkmale, Beispiele RDN
Dachziegel mit Ringfalz: • Flachdachziegel • Romanische Dachziegel 22°
Dachziegel mit Kopffalz oder Kopfrippe und Fußrippe und Seitenverfalzung:
• Doppelmuldenfalzziegel bei Deckung im Verband
• Doppelmuldenfalzziegel mit besonderen Merkmalen bei Deckung in Reihe
• Glattziegel bei Deckung im Verband
• Reformziegel mit besonderen Merkmalen
• Verschiebeziegel mit besonderen Merkmalen
25°
Dachziegel mit Kopffalz oder Kopfrippe und Fußrippe und Seitenfalz:
• Doppelmuldenfalzziegel • Reformziegel • Glattziegel • Verschiebeziegel
30°
ebene Dachziegel in Doppel- und Kronendeckung: • Biberschwanzziegel
Dachziegel mit seitlich eingreifender Überdeckung: • Strangfalzziegel 35°
Dachziegel mit seitlich übergreifender Überdeckung: • Krempziegel
gewölbte Dachziegel in Aufschnittdeckung: • Hohlpfanne
gewölbte Dachziegel in Vorschnittdeckung: • Hohlpfanne 40°
gewölbte Dachziegel in Einfachdeckung: • Mönch und Nonne
ebene Dachziegel in Einfachdeckung mit Spließen: • Biberschwanzziegel

Anforderungen an die Ausführung von Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen für Dachdeckungen mit Dachziegeln

Dachneigung Mindestanforderung Ab einer erhöhten Anforderung mindestens
bei RDN 22° bei RDN 25°
≥ 10°   ≥ 13° 1 Klasse 1 Klasse 1
≥ 14° ≥ 17° Klasse 3 Klasse 2
≥ 18° ≥ 21° Klasse 4 Klasse 3
≥ 22° ≥ 25° Klasse 5 Klasse 4
bei RDN 30°
   ≥ 18° 1 Klasse 2 Klasse 1
≥ 22° Klasse 3 Klasse 2
≥ 26° Klasse 4 Klasse 3
≥ 30° Klasse 5 Klasse 4
bei RDN 35° bei RDN 40°
      ≥ 23° 1, 2       ≥ 28° 1, 3 Klasse 2 Klasse 2
≥ 27° ≥ 32° Klasse 3 Klasse 3
≥ 31° ≥ 36° Klasse 4 Klasse 3
≥ 35° ≥ 40° Klasse 5 Klasse 4
1) bei geringerer Dachneigung sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o. a.

2) ... und die Zusatzmaßnahme mit Klasse 1 auszuführen.
3) Unter 23° ist die Zusatzmaßnahme mit Klasse 1 auszuführen.

Erhöhte Anforderungen sind:

• große Sparrenlängen > 10 m gemäß Tabelle 1
• konzentrierter Wasserlauf auf Teilflächen des Daches, z.B. unterhalb von Regenfallrohren, Zusammenführungen von Kehlen o. ä.
• besondere Dachflächen wie geschweifte Gauben, Tonnen- und Kegeldächer
• schneereiche Gebiete (Schneelast ≥ 1,5 kN/m²)
• windreiche Gebiete der Windlastzonen 4 oder Kamm- und Gipfellagen oder Schluchtenbildung

Dachdeckungen mit Dachsteinen

Tabelle 13: RDN von Dachsteindeckungen
Dachsteinart, Merkmal und Deckungsart RDN
Profilierte Dachsteine mit hoch liegender Seitenfalz in Einfachdeckung 22°
Ebene Dachsteine mit tief liegender Seitenfalz in Einfachdeckung 25°
Ebene Dachsteine ohne Falz in Doppel- und Kronendeckung 30°
Ebene Dachsteine ohne Falz in Einfachdeckung mit Spließen 40°

Anforderungen an die Ausführung von Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen bei Dachsteindeckungen

Dachneigung Mindestanforderung Ab einer erhöhten Anforderung mindestens
bei RDN 22° bei RDN 25°
≥ 10°   ≥ 13° 1 Klasse 1 Klasse 1
≥ 14° ≥ 17° Klasse 3 Klasse 2
≥ 18° ≥ 21° Klasse 4 Klasse 3
≥ 22° ≥ 25° Klasse 5 Klasse 4
bei RDN 30°
   ≥ 18° 1 Klasse 2 Klasse 1
≥ 22° Klasse 3 Klasse 2
≥ 26° Klasse 4 Klasse 3
≥ 30° Klasse 5 Klasse 4
bei RDN 40°
      ≥ 28° 1, 2 Klasse 2 Klasse 2
≥ 32° Klasse 3 Klasse 3
≥ 36° Klasse 4 Klasse 3
≥ 40° Klasse 5 Klasse 4
1) bei geringerer Dachneigung sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o. a.

2) Unter 23° ist die Zusatzmaßnahme mit Klasse 1 auszuführen.

Erhöhte Anforderungen sind:

• große Sparrenlängen > 10 m gemäß Tabelle 1
• konzentrierter Wasserlauf auf Teilflächen des Daches, z.B. unterhalb von Regenfallrohren, Zusammenführungen von Kehlen o. ä.
• besondere Dachflächen wie geschweifte Gauben, Tonnen- und Kegeldächer
• schneereiche Gebiete (Schneelast ≥ 1,5 kN/m²)
• windreiche Gebiete der Windlastzonen 4 oder Kamm- und Gipfellagen oder Schluchtenbildung


Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um einen Auszug der Fachregeln

Alle weiteren Hinweise wie Materialbeschaffenheit, Art der Herstellung, Form und Abmessungen auch der Falzausbildungen und den Überdeckungsbereichen
Ausbildung der Unterkonstruktion, Traglattenquerschnitte in Abhängigkeit vom Sparrenabstand,
Beschreibung von Mörtel, Docken, Befestigungsmittel, Windsogsicherung, An- und Abschlüsse, Dacheinbauteile, Dachdurchdringungen, Dachsystemteile etc.
finden Sie in den "Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen" beim ZVDH, zum Download siehe "Quelle".

Quelle

Siehe auch

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