Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen
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V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | |||
* Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | |||
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In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung '''[[Energiebezugsfläche]]''' verwendet, die bei Wohngebäuden im Normalfall der [[Geschossfläche|Bruttogrundfläche]] (''einschließlich'' der umschließenden Mauern) entspricht. | |||
Bei [[Geschosshöhe]]n von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch. | |||
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Version vom 24. Juni 2009, 18:19 Uhr
Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.
- AN = Ve x 0,32 / m
Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
- Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung Energiebezugsfläche verwendet, die bei Wohngebäuden im Normalfall der Bruttogrundfläche (einschließlich der umschließenden Mauern) entspricht. Bei Geschosshöhen von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch.