Behelfsdeckung Behelfsabdichtung
Laut Begriffsdefinition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1" vom 01-2010: - Auszug - <<
3.2 Behelfsdeckungen
(1) Auf zu Wohnzwecken genutzen und/oder wärmegedämmten Dächern können Behelfsdeckungen erforderlich sein.
(2) Behelfsdeckungen können durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen geschaffen werden.
(3) Unterdächer können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
(4) Unterdeckungen und Unterspannungen können dann die Funktion einer Behelfsdeckung erfüllen, wenn diese für einen gemäß Abschnitt 1.1 (1) begrenzten Zeitraum den regensichernden Schutz des Gebäudes oder der darunter liegenden Bauteilschichten übernehmen können. >>
- Mit anderen Worten
Unterdeck- und Unterspannbahnen gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen Dachdeckung. Diese Bahnen können aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
- den Widerstand gegen Schlagregen
- erhöhte Anforderungen an die Alterung
Herstellerseits sind herauszugeben:
- Angaben zur Freibewitterungszeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
- geeignetes Systemzubehör
Siehe auch: Vordeckung